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Bestimmungen zum Weiterempfehlungsprogramm (WEP)

  1. Einleitung
  2. Das Weiterempfehlungsprogramm (WEP) ist ein Instrument zur Adressgenerierung, um jene Kunden zu belohnen, welche durch aktive Mund-zu-Mund Propaganda interessierte Personen der insure me gmbh weiterempfehlen.
  3. Zweck und Geltungsbereich
  4. Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Anspruch auf eine Belohnung, welcher aus der Neukundengewinnung im Bereich Krankenversicherungen mittels Weitergabe von Adressdaten unter Verwendung einer von der insure me gmbh abgegebenen Weiterempfehlungskarten (auch Talon genannt) entsteht.
  5. Andere Versicherungszweige, wie Fahrzeugversicherungen, Privathaftpflicht-/Hausratversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Vorsorgeversicherungen etc., sind nicht anspruchsberechtigt.
  6. Die vorliegenden Bestimmungen sind gültig ab August 2018 und ersetzen alle früheren Regelungen. Die insure me gmbh hat das Recht, die Bestimmungen einseitig und jederzeit zu ändern.
  7. Anspruchsvoraussetzungen
  8. Die weiterempfohlene Person ist Neukunde.
  9. Die weiterempfohlene Person hat eine Grundversicherung nach KVG und gleichzeitig eine Ambulant und Spitalversicherung nach VVG (inkl. erforderlicher und erfolgreich bestandener Gesundheitsrisikoprüfung) abgeschlossen.
  10. Zur Grundversicherung nach KVG gehörende Modelle:
  11. Ambulant- und Spitalversicherung nach VVG:
  12. Die Laufzeit der Versicherungsverträge beträgt mindestens 13 Monate.
  13. Für jede Weiterempfehlung gibt es nur eine weiterempfehlende Person. Die Belohnung geht an diejenige von mehreren weiterempfehlenden Personen, deren Weiterempfehlung zuerst bei der insure me gmbh eingereicht wurde.
  14. Die weiterempfehlende Person ist mindestens 16-jährig.
  15. Weiterempfehlungen, die mehr als drei Monate nach der Erstellung der Police eingereicht bzw. gemeldet werden, können nicht mehr berücksichtig werden.
  16. Die weiterempfehlende Person steht mit der insure me gmbh nicht in einer vertraglichen Beziehung (Ausnahme: Versicherungsvertragsverhältnis).
  17. Bei einem Neuabschluss wird nur eine einzige Belohnung ausgerichtet. Diese Belohnung kann nicht mit anderen Entschädigungen oder Sonderprämien kumuliert werden.
  18. Die Beratung erfolgt ausschliesslich durch einen Versicherungsberater der insure me gmbh. Bei Abschlüssen durch Vermittler besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  19. Ausschlüsse
  20. Bei Wiedereintritte von Kunden bei einem Versicherer, bei welchem der Kunde während der letzten 12 Monate versichert war, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  21. Bei Abschlüssen von Personen mit Bewilligung L, F, N und S, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  22. Bei Abschlüssen von Kunden in Kollektivverträgen mit Sonderprämien (z. B. Media Markt, Zürcher Skiverband), besteht kein Anspruch auf eine Belohnung
  23. Beim Splitting von Produkten zwischen zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  24. Bei Auflösung der Verträge per Vertragsbeginn, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  25. Bei gegenseitige Weiterempfehlung (z. B. Die weiterempfehlende Person wird gleichzeitig von seinem empfohlenen Neukunden weiterempfohlen) besteht kein Anspruch auf eine Belohnung. Die Belohnung geht an diejenige Person, deren Weiterempfehlung zuerst bei der insure me gmbh eingereicht wurde.
  26. Wird eine Person von mehreren Personen weiterempfohlen, gilt die Empfehlung, die als erstes eingetroffen ist.
  27. Belohnung
  28. Die weiterempfehlende Person erhält für jede erfolgreiche Weiterempfehlung eine Belohnung von CHF 100.00. Eine Weiterempfehlung gilt als erfolgreich, wenn diese zu einem Vertragsabschluss nach Massgabe der Anspruchsvoraussetzungen führt und wenn die weiterempfohlene Person zum Zeitpunkt der Abrechnung weiterhin bei der entsprechenden Versicherung versichert ist.
  29. Die Auszahlung der Belohnung erfolgt bei Vertragsbeginn.
  30. Neben dieser Belohnung hat die weiterempfehlende Person keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung oder auf Auslagenersatz. Insbesondere wenn ein der insure me gmbh angegebener Kontakt nicht berücksichtigt werden kann, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.
  31. Sozialversicherungen / Steuern
  32. Die insure me gmbh schuldet keine Sozialversicherungsabgaben. Die Abrechnung mit den verschiedenen Sozialversicherungen (insbesondere mit der Ausgleichskasse und der obligatorischen Unfallversicherung) ist einzig Sache der weiterempfehlenden Person.
  33. Die Belohnungen gemäss Ziffer 5 enthalten eine allfällig zu entrichtende schweizerische Mehrwertsteuer. Allfällige Steuerverpflichtungen (inkl. Abrechnungen) in Zusammenhang mit diesen Belohnungen treffen ausschliesslich die weiterempfehlende Person.
  34. Die insure me gmbh lehnt jegliche Haftung für nicht geleistete oder nicht korrekt geleistete Sozialversicherungs- oder Steuerverpflichtungen der weiterempfehlenden Person ab.
  35. Unzulässige Handlungen
  36. Die weiterempfehlende Person ist mit Ausnahme der Weitergabe von Adressdaten nicht befugt, für die insure me gmbh weitere rechtliche oder tatsächliche Handlungen vorzunehmen; sie ist insbesondere nicht befugt, den Neukunden in Versicherungsfragen, vor allem betreffend den Inhalt und Leistungsumfang der Versicherungen, zu beraten oder gar bindende Auskünfte zu erteilen.
  37. Im Widerhandlungsfall lehnt die insure me gmbh jegliche Haftung für den daraus entstehenden Schaden ab.

Stand: August 2018

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