Das müssen Sie zur Prämienverbilligung wissen:
Die Prämienverbilligung sind kantonale Finanzierungshilfen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung die im Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG festgelegt sind).
Die Prämienverbilligungen werden über die Mehrwertsteuer und aus allgemeinen Mitteln des Kantons getragen. Beim erfüllen des Voraussetzung besteht danach ein Rechtsanspruch auf die Prämienverbilligung.
Die Versicherungen erheben die Prämien ohne die Berücksichtigung des Einkommens oder des Vermögens der versicherten Person.
Dies kann zu einer grossen finanziellen Belsatung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern.
So beantragen Sie die Prämienverbilligung
Je nach Kanton wo Sie wohnhaft sind müssen Sie selber die Prämienverbilligung beantragen. Gewisse Kantone prüfen jedes Jahr auf Grundlage Ihrer Steuererklärung ob Sie einen Anspruch auf die Prämienverbilligung haben.
Sie werden danach automatisch von Ihrem Wohnkanton informiert. Die Prämienverbilligung können Sie direkt über die SVA Ihres Wohnkanton beantragen.
Je nach Kanton können Sie dies teilweise onlinen beantragen. Die entsprechenden Adressen finden Sie nachfolgend aufgelistet.