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Spitalversicherung

Informationen zur Spitalzusatzversicherung

Die Kosten eines stationären Spitalaufenthalts, d. h., wenn Sie über Nacht im Spital bleiben, werden von der Grundversicherung übernommen. Diese deckt jedoch nur die Kosten in der allgemeinen Abteilung, und auch nur zum Spitaltarif des Wohnkantons. Das bedeutet, wer sich ausserkantonal stationär behandeln lässt und nur über eine Grundversicherung verfügt, muss die Differenz der Spitalkosten zum Wohnkanton selbst bezahlen.

Fazit: Mit der Grundversicherung sind Sie bei stationären Spitalaufenthalten nur zum Wohnkantonstarif allgemein versichert. Falls Sie sich wünschen, das Spital schweizweit frei wählen zu können oder sich von einem bestimmten Arzt behandeln zu lassen, benötigen Sie eine entsprechende Spitalzusatzversicherung.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Unterschiede der einzelnen Modelle der Spitalversicherung und versuchen, Sie bei der Wahl der richtigen Versicherungslösung zu unterstützen.

Vergleich Spitalzusatzversicherungsmodelle

Leistung
Spitalwahl
Arztwahl
Aufnahme/OP-Termine
Zimmer
Allgemein
SpitalwahlFreie schweizweite Spitalwahl
ArztwahlFach- und Assistenzärzte
Aufnahme/OP-TermineJe nach Kapazität und Dringlichkeit
ZimmerMehrbettzimmer
Halbprivat
SpitalwahlFreie schweizweite Spitalwahl
ArztwahlErfahrene Fachärzte und bei stationären Aufenthalten freie Arztwahl
Aufnahme/OP-TermineHaben Vorrang
ZimmerGrosszügiges Doppelzimmer
Privat
SpitalwahlFreie schweizweite Spitalwahl
ArztwahlErfahrene Fachärzte und bei stationären Aufenthalten freie Arztwahl
Aufnahme/OP-TermineHaben Vorrang
ZimmerGrosszügiges Einzelzimmer

Viele Menschen erachten den besseren Zimmerkomfort (z. B. Doppelzimmer statt Mehrbettzimmer) als den wichtigsten Vorteil einer Spitalversicherung. Wir hingegen sind der Meinung, dass der mit Abstand grösste Vorteil einer (halbprivaten oder privaten) Spitalzusatzversicherung darin besteht, dass Sie Zugriff auf erfahrenere Ärzte und Spezialisten haben. Ausserdem gelangen Sie viel schneller zu einem Behandlungstermin, was häufig den Leidensweg verkürzt und die Genesungschancen verbessert.

Schauen Sie sich auch unseren «Profi-Vergleich» an.

Spitalzusatzversicherung «allgemeine Abteilung»

Die Zusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» deckt bei einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt die Differenzkosten zum Wohnkanton. Die Spitalkosten zum Wohnkantontarif werden hingegen von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.

Mit der Spitalzusatzversicherung besteht keine freie Arztwahl. Der Patient hat den Arzt zu akzeptieren, der ihm zugeteilt wird. So wird man häufig vom (unerfahrenen) Assistenzarzt betreut.

Spitalzusatzversicherung «halbprivate Abteilung»

Die freiwillige Spitalzusatzversicherung «halbprivate Abteilung» übernimmt die Differenzkosten bei einem stationären Spitalaufenthalt in der halbprivaten Abteilung.

Im Vergleich zur «allgemeinen Abteilung» weist die «halbprivate Abteilung» folgende wichtige Vorteile auf:

  • Freie Spitalwahl
  • Freie Arztwahl (einige Spezialisten operieren nur halbprivat- und privatversicherte Patienten)
  • Kürzere Wartezeiten bei Operationen
  • Mehr Komfort und Privatsphäre (Doppelzimmer mit grosszügiger Nasszelle und erweiterter Gastronomie)

Spitalzusatzversicherung «private Abteilung»

Die Spitalzusatzversicherung «private Abteilung» übernimmt alle übersteigenden Kosten, die während eines privaten Spitalaufenthalts anfallen. Ausserdem sind die Leistungen noch umfangreicher und exklusiver als bei der halbprivaten Spitalversicherung.

Verglichen mit der «allgemeinen Abteilung» weist die «private Abteilung» folgende wichtige Vorteile auf:

  • Freie Spitalwahl
  • Freie Arztwahl (einige Spezialisten operieren nur halbprivat- und privatversicherte Patienten)
  • Kürzere Wartezeiten bei Operationen
  • Mehr Komfort und Privatsphäre (Einzelzimmer mit grosszügiger Nasszelle sowie umfangreicher Gastronomie und exklusiver Bedienung)

Spitalzusatzversicherung «Flex-Modelle»

Mit einer flexiblen Spitalzusatzversicherung kann der Patient bei Spitaleintritt entscheiden, ob er eine allgemeine, halbprivate oder private Spitalbehandlung wünscht.

Diese Art der Spitalzusatzversicherung bietet dem Versicherten die grösstmögliche Flexibilität. Die versicherte Person übernimmt bei der flexiblen Spitalversicherung einen Teil der Kosten. Die Monatsprämie ist im Gegenzug tiefer als bei der halbprivaten und privaten Spitalzusatzversicherung.

Die Kostenbeteiligung könnte wie folgt aussehen:

  • Spitalbehandlung in der allgemeinen Abteilung:
    Der Patient übernimmt 0 % der Kosten (sämtliche Kosten werden von der Versicherung bezahlt).
  • Spitalbehandlung in der halbprivaten Abteilung:
    Der Patient übernimmt 20 % der Kosten, max. 2’000.– CHF pro Kalenderjahr.
  • Spitalbehandlung in der privaten Abteilung:
    Der Patient übernimmt 35 % der Kosten, max. 4’000.– CHF pro Kalenderjahr.

Flexible Spitalzusatzversicherungen bieten dieselben Vorzüge an wie halbprivate oder private Lösungen. Die Prämien sind jedoch deutlich tiefer. Dafür übernimmt man bei einer Spitalbehandlung einen Teil der Kosten (vereinbarte Kostenbeteiligung).

In unserer Übersicht zu den Spitalleistungen, finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen der einzelnen Abteilungen.

Wieso ist eine Spitalzusatzversicherung sinnvoll?

Spitalzusatzversicherungen decken mögliche Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons. Die Grundversicherung und der Wohnkanton übernehmen zwar die Spitalkosten ausserkantonal vollständig, jedoch nur, wenn die Kosten (Fallpauschale) nicht höher als im Wohnkanton sind und das Spital auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Sollte die Fallpauschale höher sein als im Wohnkanton, gehen die Mehrkosten zulasten des Patienten, sofern dieser über keine Spitalzusatzversicherung verfügt.

Behandlungen, die im Wohnkanton nicht durchgeführt werden können, und Notfälle werden auch ausserhalb des Wohnkantons von der Grundversicherung übernommen.

Eine Spitalzusatzversicherung «allgemeine Abteilung» kostet nur wenige Franken im Monat und ist unserer Meinung nach eine sehr sinnvolle Zusatzversicherung – über 40 % aller Versicherten in der Schweiz haben sich für eine solche Zusatzversicherung entschieden.

Wichtige Hinweise:

  • Wer eine Spitalzusatzversicherung beantragt, muss in aller Regel eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Darin wird der aktuelle Gesundheitszustand erfasst, der dann der Versicherungsgesellschaft als Basis für die Antragsprüfung dient. Je nach Gesundheitszustand können Zusatzversicherungen nicht mehr abgeschlossen bzw. gewechselt werden.
  • Für Mutterschaftsleistungen kommen Karenzfristen von bis zu 365 Tagen zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Spitalzusatzversicherung vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden muss, da sie sonst keine Leistungen erbringt.

Es existieren Altersbegrenzungen für das Abschliessen von Zusatzversicherungen. Je nach Versicherungsgesellschaft werden nur bis zum 50. oder 60. Altersjahr Anträge entgegengenommen und geprüft.

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