Das Schweizer Vorsorgesystem stützt sich bekanntlich auf drei Säulen. Gemeinsam sorgen die 1. und die 2. Säule für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards auch im Alter. Sie decken in der Regel rund 60 bis 75% des letzten Einkommens ab. Durch die demografische Entwicklung u.a. ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Prozentsatz in Zukunft weiter sinken wird.
Die private Vorsorge (3. Säule) gewinnt dadurch weiter an Bedeutung und wird bereits in naher Zukunft für ein finanziell sorgenfreies Leben im Alter unerlässlich sein.
Eine Säule 3a (gebundene Vorsorge) eignet sich hervorragend für den Aufbau von Vorsorgekapital. Mittlerweile ist das Angebot an Säule 3a-Lösungen jedoch so gross, dass der Überblick leicht verloren werden kann.
In unserem Beitrag «Säule 3a: Bank oder Versicherung?» gehen wir der Frage nach, ob die Säule 3a besser bei einer Bank oder einer Versicherung aufgehoben ist. Kurz: je nachdem! Aber alles der Reihe nach…
Inhalt:
In die Säule 3a einbezahlte Beträge sind steuerlich abzugsfähig. Je nachdem, ob man einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht, unterscheidet sich der jährlich steuerlich absetzbare Maximalbetrag.
Ausserdem zählt das Guthaben der Säule 3a nicht zum steuerbaren Vermögen. Das bedeutet, auf diese Vorsorgegelder fallen keine Vermögenssteuern an. Sie werden nämlich erst beim Bezug des entsprechenden Guthabens besteuert.
Bank- und Versicherungslösungen profitieren gleichermassen von der steuerlichen Begünstigung der Säule 3a.
Zwischenstand Bank vs. Versicherung: 1 : 1
Der Zinseszinseffekt kann dank der langen Anlagedauer der Vorsorgeguthaben sein volles Potential entfalten.
Uns Menschen fällt es jedoch schwer zu realisieren, wie entscheidend dieser Effekt tatsächlich ist.
Hans und Max haben beide je CHF 5’000.- in der Säule 3a und beide zahlen monatlich CHF 200.- ein (jährlich CHF 2’400.-).
Hans erhält von seiner Hausbank jährlich Zinsen in Höhe von 0.25% gutgeschrieben. Max hingegen hat sich für einen konservativen Anlagefonds, mit einer erwarteten Rendite von 1.25% p.a., entschieden.
Da bei beiden die Anlagedauer 30 Jahre beträgt, fragen sich die beiden, wie hoch das Vorsorgekapital bei der Pensionierung ist.
Die Vorsorgeguthaben würde in 30 Jahren mit den oben genannten Einzahlungen und Zinsen wie folgt aussehen:
Die Renditedifferenz von 1% mag auf dem ersten Blick vielleicht winzig erscheinen, jedoch kommt während 30 Jahren eine enorme Überrendite von CHF 14’392.- (+ 18%) zustande.
Die langfristige Rendite ist eine sehr wichtige Komponente beim Aufbau von Vorsorgeguthaben, welche keinesfalls vernachlässigt werden sollte. Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten ihren Kunden unterschiedliche Möglichkeiten an, vom simplen Zinssparen über Aktien-Anlagen bis hin zu alternativen Investitionsmöglichkeiten. Entscheiden Sie sich immer für eine Lösung, die zu Ihrem persönlichen Profil (Risikofähigkeit und -bereitschaft) passt.
Zwischenstand Bank vs. Versicherung: 2 : 2
Bankprodukte bieten häufig eine höhere Flexibilität, denn die Bank kann relativ unkompliziert gewechselt werden und man muss nicht zwingend jedes Jahr eine Einzahlung vornehmen. Versicherungspolicen hingegen sind langfristige Verträge, bei denen der jährlich vereinbarte Einzahlungsbetrag auch tatsächlich einbezahlt werden muss. Dies muss jedoch nicht zwingend negativ ausfallen. Viele Menschen wünschen diesen «Sparzwang».
Hinsichtlich des Kapitalbezugs gelten für beide Varianten jedoch die gleichen gesetzlichen Vorschriften.
Dieser Punkt geht an die Bank! Bank vs. Versicherung: 3 : 2
Versicherungen bieten Ihre Kunden zusätzlich zum Sparen auch die Absicherung von Risiken wie zum Beispiel Tod oder Invalidität an. Sehr beliebt ist Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Dabei übernimmt die Versicherung, nach einer vereinbarten Wartefrist, die Prämien, sodass Sie selbst im Falle einer Erwerbsunfähigkeit Ihr Sparziel erreichen. Dieser Risikoschutz ist jedoch nicht gratis. Die Versicherungen verlagen dafür zusätzliche Prämien.
Punkto «Risikoschutz» hat die Versicherungslösung die Nase vorn. Bank vs. Versicherung: 3 : 3
Als Erbprivileg wird die Tatsache bezeichnet, dass Leistungen aus einer 3a-Lebensversicherung nicht in den Nachlass fallen. Des Weiteren können diese Versicherungsleistungen weder gepfändet noch zur Konkursmasse gezogen werden.
Dadurch können Versicherte von der privilegierten Begünstigung von Ehegatten, Konkubinatspartnern oder Kindern profitieren. Die Auszahlung erfolgt nämlich auch bei Ausschlagung der Erbschaft.
Der Endstand lautet somit Bank vs. Versicherung: 3 : 4
Wie so oft im Leben existiert auch in der Vorsorge nicht nur eine Lösung für alle bzw. alles. Wir sind der Meinung, dass die private Vorsorge enorm wichtig ist und weiter an Bedeutung gewinnen wird. Daher empfehlen wir Ihnen, dieses Thema nicht vor sich herzuschieben, sondern möglichst früh in Angriff zu nehmen.
Ob Sie sich schliesslich für eine Lösung bei einer Bank oder Versicherung entscheiden, ist zweitrangig. Wichtig ist, dass Sie fürs Alter vorsorgen.
Lassen Sie sich von uns unabhängig und kompetent beraten!
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