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Darf ich für Sie einen personalisierten Vergleich erstellen?

Richtigstellung «Kassensturz»-Test Zahnversicherungen

SRF «Kassensturz» verglich fehlerhaft

Am 5. Mai 2020 strahlte das SRF die Sendung «Kassensturz» zum Thema Zahnspangenversicherungen aus. Die publizierten Informationen sind unseres Erachtens lückenhaft und ergeben ein falsches Bild für Kunden, die sich tatsächlich für die Deckung einer allfälligen Zahnfehlstellung interessieren.

Gemäss «Kassensturz» wurden für den Vergleich der grössten Schweizer Krankenversicherer die besten Zahnzusatzversicherungen getestet und die Krankenversicherer durften selbst entscheiden, welches Produkt sie empfehlen.

Jedoch stellte der «Kassensturz» gewisse Bedingungen an die Produkte, die unter anderem dazu führten, dass man zwei verschiedene paar Schuhe miteinander verglich und die Versicherungen jeweils nicht mit den tatsächlich besten Produkten auffahren konnten. Andere Versicherer beachteten die Bedingungen gar nicht und zeigten ihr bestes Produkt. Dies führte zu Verzerrungen des tatsächlichen Bildes. Ferner haben einige Krankenkassen ein tatsächliches Zahnversicherungsprodukt gewählt, andere dagegen ein Ambulantprodukt. Zudem wurden Fehlaussagen zu einzelnen Produkten gemacht. Wir gehen auf alle diese Dinge ein und wiederholen den Vergleich mit den korrekten Angaben.

Das Szenario von «Kassensturz»

Im «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen hat eine Familie einen dreijährigen* Jungen namens Karli, für den die Familie eine Zahnversicherung abschliessen möchte. Die Zahnbehandlung startet im Alter von neun Jahren. Über drei Jahre hinweg fallen Kosten für die Korrektur der Zahnfehlstellung an, und zwar 4’000 im ersten, 2’000 im zweiten und 4’000 im dritten Jahr. Obwohl die Behandlung damit abgeschlossen ist, wird die Versicherung bis zum 18. Lebensjahr weiterbezahlt. Total also Prämien über 15 Jahre und Behandlungskosten von 10’000.

*Im Text auf der Webseite ist das Kind bereits vier Jahre alt und müsste deshalb bei gewissen Versicherern bereits ein Zahnattest ausfüllen lassen. Im Video wird jedoch korrekt gesagt, dass die Versicherung vor dem vierten Geburtstag abgeschlossen wird.

Die Voraussetzungen im «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen

  1. Das Versicherungsprodukt muss einzeln abschliessbar sein.
  2. Das Produkt muss einzeln kündbar sein.
  3. Rabatte für Familien dürfen nicht berücksichtigt werden.

Unser Kommentar zu den Voraussetzungen

Die erste Bedingung führte dazu, dass einige Versicherungen nicht mit ihren besten Produkten auffahren konnten. Andere missachteten diese Bedingung.

Selbstverständlich ist die dritte Bedingung nachvollziehbar. Allerdings kann ein Familienvergleich, wie ihn insure me durchführt, eine insgesamt bessere Deckung zutage bringen und dabei das Familienbudget schonen, dadurch dass die Prämien ebenfalls optimiert werden und Rabatte mitberücksichtigt werden können. Selbstverständlich wird hier von insure me auch darauf geachtet, dass das Angebot Sinn ergibt. Kann nichts optimiert werden und eine reine Zahnlösung für das betreffende Kind ist die beste Lösung, so wird dies auch dem Kunden kommuniziert.

Versicherungsprodukte müssen unterschieden werden

Die meisten Krankenversicherer bieten eigenständige Zahnversicherungen an. Diese decken Zahnbehandlungen ab, aber meist auch kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen) und weitere zahnärztliche Leistungen.

Ziemlich alle Krankenversicherer bieten aber auch sogenannte Ambulantpakete an. Darin enthalten sind Deckungen für Auslandsreisen, Repatriierungen, Rettungskosten, nicht kassenpflichtige Medikamente, Fitness-Abonnemente, Sehhilfen, aber für Kinder und Jugendliche ebenfalls Deckungen für Zahnfehlstellungskorrekturen (Zahnspangen).

Während man für die reine Zahnversicherung ab einem gewissen Alter, je nach Versicherer zwischen 4 und 8 Jahren, ein Zahnattest ausfüllen muss, ist dies beim Ambulantpaket meistens nicht nötig. Zudem ist ein Ambulantpaket für ein Kind oft günstiger als eine reine Zahnversicherung.

Jedoch werden im Ambulantpaket, wie bereits erwähnt, keine zahnärztlichen Behandlungskosten übernommen. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, welche Variante optimal für den Kunden ist. Es ist immer wichtig, die Bedürfnisse genau zu eruieren und dann die geeigneten Produkte für den Vergleich zu selektieren.

Welche Produkte die einzelnen Anbieter im Portfolio haben, sehen Sie in unserer «Profi-Übersicht».

Kritik an der Rahmenbedingung

Beim «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen wurden die Ambulantpakete mit den Zahnversicherungen verglichen. Diese haben aber ganz unterschiedliche Konditionen. Um einen tatsächlichen Vergleich zu haben, müsste man den Preisvergleich mit gleichen oder gleichwertigen Deckungen machen, oder einen Leistungsvergleich bei ähnlich hohen Prämien. Da wir aus Erfahrung wissen, dass die Zusatzversicherungen sehr unterschiedlich sind, ist ein 1:1-Vergleich nahezu unmöglich. Wir haben, soweit uns dies möglich war, Produkte miteinander verglichen, die auch gleichwertige Leistungen bieten.

Für den «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen wurden die Voraussetzungen von «Kassensturz» zwar den Versicherern kommuniziert, aber diejenigen, die sich daran gehalten haben, waren im Bericht im Nachteil. Andere, die diese Bedingungen ignoriert haben, erzielten einen Topwert. Der «Kassensturz» scheint also nicht geprüft zu haben, ob die Bedingungen auch eingehalten wurden.

Taxpunkte beachten

Jeder Zahnarzt rechnet mit gewissen Taxpunkten ab. Die Versicherungen wiederum legen fest, bis zu welchem Taxpunkt sie die Kosten übernehmen. Dies wirkt sich auf die maximale Deckung aus. Die von den Versicherungen deklarierte Kostenübernahme kann also abweichen.

Beispiel
Rechnet eine Versicherung nur zu 3 Taxpunkten ab, Ihr Zahnarzt jedoch rechnet mit 3.5 ab, dann ergibt sich folgende Kalkulation bei einem Rechnungsbetrag von 4’000.– CHF:

4’000.– CHF ÷ 3.5 CHF · 3 CHF = 3’428.55 CHF =anspruchsberechtigter Betrag. Von diesem Betrag erhalten Sie dann die prozentuale Leistung. Beispiel: 75 %, ergibt 2’571.40 CHF, die die Versicherung übernimmt. Die Differenz von 1’428.60 CHF (35,7 %) bezahlen Sie selbst.

Wie Sie sehen, haben Sie in solch einem Fall nicht die «versprochene» Leistung von 75 %, sondern lediglich von 64.3 %

Richtig verglichen ergibt sich ein anderes Bild

Was muss man explizit beachten? Zunächst sind dies die Deckungshöhe, die das Produkt verspricht, aber auch die nicht so offensichtlich in den Broschüren deklarierten Taxpunkte. Diese beiden Faktoren beeinflussen, wie viel die Versicherungsgesellschaft tatsächlich übernimmt. Weiter ist der Deckungsumfang relevant. Im von «Kassensturz»-Test kreierten Szenario zu den Zahnversicherungen, geht es einzig und allein um eine Zahnspange. Im echten Leben hat man aber in der Regel weitere Bedürfnisse und letzten Endes spielt die Prämie, also der Preis für die Leistung, eine wichtige Rolle – dieser sollte jedoch nicht der zentrale Faktor sein, sondern mit den Benefits zusammen begutachtet werden.

Wie bereits in der obigen Kritik zu den Rahmenbedingungen erwähnt, wurden Zahnversicherungen mit Ambulantpaketen verglichen. Zu beachten gilt hierbei, dass einige Versicherer in den Ambulantprodukten auch Zahnfehlstellungen abdecken. Ebenso sind die weiteren Bausteine wichtig für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz, wenn man sich nicht nur auf die Zähne fokussiert.

Wir haben den «Kassensturz»-Test für Zahnversicherungen wiederholt und kommen zu anderen Ergebnissen. Sehen Sie hier unsere Resultate in der Übersicht.

Prämien verändern sich

Bei der richtigen Wahl sollte man auch beachten, dass gewisse Gesellschaften die Prämien für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 gleich halten. Andere wiederum haben eine Abstufung in den Altersklassen. Insofern ist es sinnvoll, die Kalkulation über die gesamte Laufzeit zu machen, so, wie dies von «Kassensturz» berechnet wurde. Was wiederum weniger Sinn ergibt, ist, die teure Zahnversicherung nach Abschluss der Behandlung (im «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen Beispiel mit 11 Jahren) noch bis 18 weiterzuführen.

Wie bereits erwähnt, geht es im gewählten Szenario ausschliesslich darum, die Zahnfehlstellung zu korrigieren, und nicht um weitere Versicherungsleistungen. Hier ist aber offensichtlich anzumerken, dass man Ambulantlösungen nicht auflösen sollte, da diese einen enormen Versicherungsschutz zum kleinen Preis bieten.
Sie sehen, der Vergleich von verschiedenen Typen macht die Angelegenheit nicht nur komplizierter, sondern führt allenfalls auch zu wesentlichen Versicherungslücken, wenn man die Details nicht kennt.

Zu erwähnen ist ausserdem, dass dieses Bild eine Momentaufnahme ist. Selbst wenn die Prämie heute für einen 15-Jährigen beispielsweise bei 20 pro Monat liegt, so kann diese in 11 Jahren – wenn Karli dann 15 Jahre alt ist – teurer oder günstiger sein.

Kritik am «Kassensturz»-Vergleich

  • Es gibt Fehler bei den Prämienregionen (diese sind für den Preis entscheidend) sowie bei den Abschlussbedingungen.
  • Bei der Concordia ist der Abschluss der Grundversicherung eine Voraussetzung, um die Zahnpflegeversicherung zu erhalten.
    Ebenso stellt die Swica diese Bedingung für das Produkt Completa Top. Da man die Grundversicherung nach einem Jahr wieder wechseln kann und da die unter Umständen entstandenen Mehrkosten gegenüber einer günstigeren Grundversicherung locker durch die Leistungen aus der Zahnversicherungslösung gedeckt sowie um ein Vielfaches kompensiert werden können, sollte die Bedingung kein grosses Hindernis sein – aber man muss darauf hinweisen.

    Nichtsdestoweniger «verstossen» die Produkte gegen die erste Bedingung, die der «Kassensturz» stellte.

    Wenn man diese Bedingung weglassen kann, dann steht auch die Visana deutlich besser da. Diese bezahlt nämlich 80 % bis zu einem Betrag von 10’000.– CHF und gehört damit zum besten Anbieter in dieser Kategorie.
  • Bei der Assura wurde im «Kassensturz»-Test zu den Zahnversicherungen falsch gerechnet bzw. die allgemeinen Versicherungsbedingungen falsch gelesen. Die Assura bezahlt lediglich 500.– CHF pro Jahr für Kieferorthopädie und verlangt dafür keinen Selbstbehalt. Dieser Betrag kann kumuliert werden; entsprechend ist es umso besser, diese früh abzuschliessen.
  • Die CSS hat im Ambulantprodukt «myFlex» keine Karenzfrist. Jedoch gäbe es bei der Zahnzusatzversicherung eine Karenzfrist von 6 Monaten.

Wenn Sie an den richtigen Resultaten interessiert sind, finden Sie hier unsere Resultate in der Übersicht.

Es sind Deckungen bis 100 % möglich

Die Angebote aus dem Ambulantpaket und der einzelnen Zahnversicherung lassen sich kombinieren. In der Regel ist es aber so, dass zunächst das Ambulantpaket zum Zuge kommt und vom Restbetrag wiederum die Leistungen der Zahnversicherung angewendet werden.

Als Beispiel:
Sie haben Kosten von 4’000.– CHF. Das Ambulantpaket leistet einen Beitrag zu 75 %*. Somit erhalten Sie von der Versicherung 3’000.– CHF. Die restlichen 1’000 CHF würden nun über die Zahnversicherung laufen. Nehmen wir an, dass Sie hier weitere 75 %* bezahlt bekommen, dies jedoch nicht vom ursprünglichen Betrag, sondern vom Restbetrag. Sie erhalten also noch weitere 750.– CHF. Es bleiben Restkosten über 250.– CHF, die Sie selbst bezahlen müssen.

Nicht alle Versicherer handhaben die Leistungsvergütung auf diese Weise. Einige von ihnen lassen es zu, die Produkte vollständig zu kombinieren, sofern beide Produkte beim gleichen Krankenversicherer abgeschlossen wurden. Damit ist es möglich, die Kosten zu 100 % zu decken.

Als Beispiel:
Sie haben Kosten von 4’000.– CHF. Das Ambulantpaket leistet einen Beitrag zu 75 %*. Somit erhalten Sie von der Versicherung 3’000.– CHF. Die restlichen 1’000 CHF würden nun über die Zahnversicherung laufen. Nehmen wir an, dass Sie hier weitere 75 %* bezahlt bekommen.

Anders als im obigen Beispiel kommt der Prozentsatz jedoch auf den ursprünglichen Betrag zur Anwendung. Allerdings erhalten Sie nie mehr als 100 % der Kosten. Die Versicherung bezahlt also noch 1’000.– CHF aus der Zahnversicherung. Damit sind Ihre Kosten vollumfänglich von der Versicherung bezahlt worden.

*Allfällige Taxpunktbeschränkungen werden in diesen Beispielen nicht berücksichtigt.

Rentiert sich die Abdeckung von 100 %?

Zunächst klingt die Abdeckung von 100 % der Kosten sehr verlockend. Wichtig ist aber, die Rechnung zusammen mit den Prämien zu machen. Eine Deckung über 3’000.– CHF wie bei einer einzelnen Zahnversicherung ist dann sehr wahrscheinlich nicht nötig, da das Ambulantpaket bereits einen grossen Teil der Kosten übernimmt. Insofern kann eine tiefere Deckung gewählt werden, die tiefere Prämien aufweisen.

Weiter ist dann zu berücksichtigen, wie sich die Prämien über die Laufzeit entwickeln. Wie bereits erwähnt, kann man dies nicht mit Bestimmtheit sagen, da sich über einen Zeitraum von 11 Jahren viel verändern kann.

Die Kosten für die Prämien müssen dann den Zahnarztkosten bzw. Selbstbehalten und Prämien gegenübergestellt werden.

Pauschal kann man dies so nicht beantworten, da die Prämien je nach Region variieren, die Zahnarztkosten nur ungefähr geschätzt werden können und es darauf ankommt, wann man die Behandlung beginnt und beendet. Bei der insure me gmbh prüfen wir all diese Kriterien und berücksichtigen die verschiedenen Umstände, um Ihnen eine optimale Lösung anbieten zu können.

Wie ist vorzugehen?

Wenn Sie nicht viele Stunden mit den verschiedenen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Gesellschaften verbringen möchten, dann überlassen Sie den Zahnversicherungsvergleich den Profis. Melden Sie sich bei der insure me ganz einfach über die Webseite (oder per Telefon/WhatsApp). Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihnen auf und klären Ihre persönliche Situation ab.

Anschliessend erhalten Sie von uns einen übersichtlichen Versicherungsvergleich mit Ihrer IST-Lösung sowie den möglichen Optionen. Wir erklären Ihnen alles, sollte etwas nicht klar sein.

Gefällt Ihnen ein Angebot, dann erledigen wir den gesamten Papierkram für Sie. Wir halten alles so einfach wie möglich.

Sparen Sie also Zeit und Nerven, sichern Sie sich das gute Gefühl, optimal geschützt zu sein, und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne – kostenlos und unverbindlich.

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