Sie sind neu in der Schweiz und möchten wissen, wie Sie beim Anmelden und Beantragen einer Krankenkasse genau vorgehen müssen? Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen die Versicherungspflicht, welche Fristen gelten und auf welche Leistungen Sie bei der Krankenkasse nicht verzichten sollten.
Jede Person mit einem Wohnsitz in der Schweiz ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenpflegeversicherung innerhalb der Anmeldefrist von 3 Monaten zu unterzeichnen. Nur mit der obligatorischen Grundversicherung sind Sie bei Unfall, Krankheit oder Mutterschaft geschützt. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch im Ausland versichert sind. Falls Sie während der dreimonatigen Anmeldefrist noch über einen gleichwertigen privaten Krankenversicherungsschutz im Ausland verfügen, können wir prüfen, ob der Versicherungsbeginn der obligatorischen Grundversicherung – und damit auch die Prämienzahlungen – um maximal diese 3 Monate aufgeschoben werden kann. Im Normalfall erlischt der Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland jedoch mit der Einreise in die Schweiz.
Nach der Einreise in die Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVG) anzumelden. Der obligatorische Versicherungsschutz nach KVG beginnt aber bereits am Tag der Einreise in die Schweiz. Somit ist auch die Versicherungsprämie rückwirkend per Einreisedatum fällig.
Deshalb spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie sich bereits am Tag der Einreise oder erst 3 Monate danach bei der Krankenkasse anmelden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem ersten Tag der Einreise. Deswegen ist auch die Versicherungsprämie rückwirkend ab dem ersten Tag der Einreise geschuldet.
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, also ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung. Verpassen Sie diese Frist, so kann eine Strafprämie fällig werden. Dabei bezahlen Sie bis zu 50 % der Krankenkassenprämie, ohne vom Versicherungsschutz zu profitieren.
Sind Sie neu in die Schweiz gezogen, haben Sie 14 Tage Zeit, um sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sollten Sie eine Bewilligung G erhalten und somit als Grenzgängerin oder Grenzgänger eingestuft werden, d. h., Sie sind in einem Nachbarland wohnhaft und arbeiten in der Schweiz, haben die Wahl: Sie können sich in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichern.
Trotz Wohnsitz in der Schweiz sind folgende Fälle von der Versicherungspflicht befreit:
Diese Personen können beim zuständigen Amt eine Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen.
Wie in den meisten Ländern Europas besteht auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Krankenkasse (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Wenn Sie also neu in der Schweiz leben, müssen Sie zwingend rückwirkend per Anmeldedatum eine Schweizer Krankenkasse abschliessen.
Wenn Sie sich vorübergehend in einen EU- oder EFTA-Staat aufhalten und sich notfallmässig behandeln lassen müssen, sei es in einem Spital oder beim Arzt, weisen Sie einfach Ihre Krankenkassenkarte (europäische Krankenversicherungskarte) vor. Ausserhalb von EU-/EFTA-Staaten übernimmt die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den dieselbe Behandlung im Wohnkanton in der Schweiz kosten würde. Dies reicht in gewissen Ländern wie beispielsweise Japan, Singapur, USA oder Kanada jedoch bei Weitem nicht aus. Die Schweizer Grundversicherung deckt Kosten im Ausland also nur begrenzt ab. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, neben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG auch immer Zusatzversicherungen abzuschliessen. Mit diesem Schutz sind Sie im Ausland wesentlich besser versichert und können den Urlaub mehr geniessen.
Die obligatorische Krankenkasse nach KVG deckt nur Ihre Grundbedürfnisse ab. Sie sind ausschliesslich im Wohnkanton versichert, im Ausland nur begrenzt. Nottransporte, Medikamente usw. sind auch nur begrenzt versichert. Um von einem schweizweiten Versicherungsschutz profitieren zu können und auch im Ausland versichert zu sein, benötigen Sie Zusatzversicherungen. Zudem decken die Zusatzpakete auch sinnvolle Leistungen wie Brillengläser, Kontaktlinsen, Fitnessbeiträge, Nichtpflichtmedikamente sowie Beiträge an Alternativmedizin und Naturheilmethoden ab. Deshalb sind rund 80 % der Schweizer zusatzversichert.
Der Abschluss der Grundversicherung nach KVG ist obligatorisch. Deshalb muss jeder unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufgenommen werden und Gesundheitsfragen oder ein Check beim Arzt sind nicht notwendig. Für die Zusatzversicherungen ist eine Risikoprüfung normal, es müssen also Gesundheitsfragen ausgefüllt werden. Ein Check beim Arzt ist jedoch nicht notwendig. Es kann aber sein, dass die Krankenkasse bei Ihrem Arzt einen Arztbericht einholt.
Die meisten Zahnversicherungen sind nur in der Schweiz gültig. Es gibt aber gewisse Krankenkassen, die Zahnversicherungen anbieten, die auch im Ausland greifen. Der ausländische Zahnarzt sollte allerdings über eine gleichwertige Ausbildung wie derjenige in der Schweiz verfügen und die Kosten dürfen diejenigen der Schweiz natürlich nicht übersteigen. Ohne Zahnversicherung sind Zahnschäden nur bei Unfall versichert. Für erwachsene Personen ist eine Zahnversicherung in der Schweiz jedoch nicht unbedingt zu empfehlen, da die Kosten den Nutzen einer solchen Versicherung bei Weitem übersteigen.
Mit der obligatorischen Krankenkasse können Sie geplante Operationen nur in der Schweiz, und zwar in dem Kanton, in dem Sie wohnhaft sind, durchführen. Lediglich notfallmässige Operationen im Ausland werden von der Grundversicherung übernommen. Dabei werden maximal die Kosten zum Tarif Ihres Wohnkantons übernommen. Es gibt aber gewisse Zusatzversicherungen, die geplante Operationen oder Behandlungen im Ausland mit bis zu 500’000.– CHF pro Jahr versichern.
In der Schweiz muss man eine Krankenkasse pro Person abschliessen, d. h., für jede Person, unabhängig von Alter, Zivilstand oder Beschäftigungsgrad, ist eine Krankenkassenprämie zu bezahlen. Sie müssen folglich alle Familienmitglieder bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden, wenn Sie mit Ihrer Familie in der Schweiz wohnhaft sind. Es gibt allerdings sehr viele attraktive Familienangebote und Rabatte. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre Familie zu finden.
Der Schweizer Versicherungsmarkt ist sehr komplex und umfassend. Wir als unabhängiger und neutraler Versicherungsvermittler kennen die Stärken und Schwächen aller Schweizer Versicherungen bestens. Zu unseren Partnern zählen die rund 25 führenden Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften der Schweiz. Benötigen Sie eine gesetzliche Krankenkasse? Wollen Sie Ihr Auto über die Schweiz versichern? Oder wünschen Sie weitere Informationen zur Privathaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung, die in der Schweiz zwingend zu empfehlen sind? Im Bereich Versicherungen bieten wir den kompletten Service von A bis Z, und dies zu 100 % kostenlos. In einem personalisierten Versicherungsvergleich zeigen wir Ihnen gerne auf, welcher Versicherungsschutz in der Schweiz sinnvoll ist.
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