Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Schweizer Krankenkassen dieselben. Bei den Zusatzversicherungen jedoch können sich diese massiv unterscheiden. Welche Schwangerschafts- bzw. Mutterschaftsleistungen die Krankenkasse bereits vor, während und nach der Geburt bezahlt und wieso Sie vorzeitig die richtigen Zusatzversicherungen abschliessen sollten, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Folgende Leistungen werden durch Ihre Krankenkasse bereits vor der Geburt übernommen:
Nicht alle Leistungen sind franchisenpflichtig. Für Leistungen von Ärzten und Hebammen, eine Entbindung zu Hause, Stillberatungen wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Weiter müssen Frauen sich ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an allgemeinen medizinischen Leistungen bei Krankheit beteiligen.
Oft übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für alternative Heilmethoden. Als äusserst wirksam hat sich dabei die Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden erwiesen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, und dass der Gynäkologe / die Gynäkologin, der/die die Behandlung durchführt, eine entsprechende Zusatzausbildung (Zusatzqualifikation) für Akupunktur besitzt. Sind diese Punkte erfüllt, so übernimmt die Grundversicherung nach KVG diese Kosten im Normalfall.
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Leistungen, die Ihre Krankenkasse während und nach der Geburt übernimmt:
Die Leistungen der Grundversicherung (siehe oben aufgeführt) sind nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ganz klar vorgeschrieben. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind hingegen je nach Krankenkasse sehr individuell. So gibt es viele familienfreundliche Kassen, die grosszügige Mutterschaftsleistungen erbringen, und andere Kassen, die diese Zusatzleistungen in Bezug auf Schwangerschaft komplett ausschliessen. Es lohnt sich deshalb, bereits weit vor der Schwangerschaft (mindestens 365 Tage aufgrund Karenzfrist) eine optimale Familienversicherung zu finden. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei.
Die Krankenkassen haben auf Zusatzleistungen (VVG) in Bezug auf Mutterschaft eine Karenzfrist von 270 bis 365 Tagen, d. h., es werden bis zu 365 Tage nach Beginn der Zusatzversicherung keine Mutterschaftsleistungen übernommen. So wird verhindert, dass man kurz vor der Geburt noch alle gewünschten Zusatzversicherungen abschliessen kann. Ansonsten könnte man beispielsweise kurz vor der Geburt Spital privat abschliessen, im Einzelzimmer gebären und nach Abschluss der Behandlung die entsprechende Zusatzversicherung wieder kündigen. Würde das jeder so machen, wären die Zusatzversicherungstarife wesentlich höher. Ein Auto, das in die Garage muss, kann man schliesslich auch nicht vor der Reparatur noch Vollkasko versichern. Sollten Sie daher keine Zusatzversicherungen haben, empfehlen wir Ihnen, diese, wenn möglich, spätestens ein Jahr vor der geplanten Schwangerschaft abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen aber allgemein eine gute Versicherungsdeckung, nicht nur in Bezug auf Mutterschaft oder Schwangerschaft.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Mutterschaftsleistungen:
Bei einer Geburt kann es immer wieder zu Komplikationen kommen. Umso wichtiger ist eine gute Versicherungsdeckung für Mutter und Kind. Unter Komplikationen versteht das Gesetz nicht nur einen Spitalaufenthalt, um eine Frühgeburt zu vermeiden, sondern auch weitere Beschwerden. Eine kleine Zusammenfassung der häufig auftretenden Komplikationen finden Sie hier:
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