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Mutterschaftsleistungen

Die Schwangerschaftsleistungen im Überblick

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Schweizer Krankenkassen dieselben. Bei den Zusatzversicherungen jedoch können sich diese massiv unterscheiden. Welche Schwangerschafts- bzw. Mutterschaftsleistungen die Krankenkasse bereits vor, während und nach der Geburt bezahlt und wieso Sie vorzeitig die richtigen Zusatzversicherungen abschliessen sollten, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Leistungen der Grundversicherung vor der Geburt

Folgende Leistungen werden durch Ihre Krankenkasse bereits vor der Geburt übernommen:

  • 2 Ultraschalluntersuchungen
  • 7 Kontrolluntersuchungen durch Ärzte/Hebammen
  • Laboranalysen
  • 2 Paar ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe
  • CHF 150.– CHF an durch eine Hebamme durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse und Beratungsgespräche
Wichtiger Hinweis: Bei einer Risikoschwangerschaft werden je nach medizinischer Notwendigkeit mehr Ultraschall- und Kontrolluntersuchungen von der Krankenkasse bezahlt.

Kostenbeteiligung

Nicht alle Leistungen sind franchisenpflichtig. Für Leistungen von Ärzten und Hebammen, eine Entbindung zu Hause, Stillberatungen wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Weiter müssen Frauen sich ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an allgemeinen medizinischen Leistungen bei Krankheit beteiligen.

Alternative Heilmethoden bei Mutterschaft

Oft übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für alternative Heilmethoden. Als äusserst wirksam hat sich dabei die Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden erwiesen. Voraussetzung dafür ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, und dass der Gynäkologe / die Gynäkologin, der/die die Behandlung durchführt, eine entsprechende Zusatzausbildung (Zusatzqualifikation) für Akupunktur besitzt. Sind diese Punkte erfüllt, so übernimmt die Grundversicherung nach KVG diese Kosten im Normalfall.

Leistungen der Grundversicherung während und nach der Geburt

Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Leistungen, die Ihre Krankenkasse während und nach der Geburt übernimmt:

  • Geburtskosten der allgemeinen Spitalabteilung im Wohnkanton, zu Hause oder in einem Geburtshaus
  • Bei Notfällen im Ausland die Geburtskosten der allgemeinen Spitalabteilung, bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons (EU gemäss Bestimmungen der bilateralen Verträge)
  • Je eine Untersuchung durch einen Arzt und eine Hebamme bis max. 65 Tage nach der Geburt
  • Pflege- und Erstuntersuchungskosten des Neugeborenen
  • 3 Stillberatungen bei Hebammen oder anerkannten Pflegefachpersonen
  • Eine handbetriebene Milchpumpe (die elektrische wird nur mit ärztlicher Verordnung übernommen)
Wichtiger Hinweis: Eine «normale» Geburt (ohne Komplikationen) ist von der Franchise sowie vom Selbstbehalt befreit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen (Frühgeburten, Komplikationen usw.). So werden bei Untersuchungen und Kontrollen, die die vorgegebenen KVG-Leistungen übersteigen, die Franchise und der Selbstbehalt belastet. Treten diese Komplikationen jedoch erst ab der 13. Schwangerschaftswoche auf, entfällt die Kostenbeteiligung. So kann man sagen: Komplikationen bis Schwangerschaftswoche 12 werden als Krankheit angesehen und sind somit franchisenpflichtig. Beschwerden ab Woche 13 werden als Mutterschaft angesehen und sind somit von der Franchise befreit.
 

Unterschiede zwischen Grund- und Zusatzleistungen

Die Leistungen der Grundversicherung (siehe oben aufgeführt) sind nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ganz klar vorgeschrieben. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind hingegen je nach Krankenkasse sehr individuell. So gibt es viele familienfreundliche Kassen, die grosszügige Mutterschaftsleistungen erbringen, und andere Kassen, die diese Zusatzleistungen in Bezug auf Schwangerschaft komplett ausschliessen. Es lohnt sich deshalb, bereits weit vor der Schwangerschaft (mindestens 365 Tage aufgrund Karenzfrist) eine optimale Familienversicherung zu finden. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei.

Kann ich vor der Geburt noch Zusatzversicherungen abschliessen?

Die Krankenkassen haben auf Zusatzleistungen (VVG) in Bezug auf Mutterschaft eine Karenzfrist von 270 bis 365 Tagen, d. h., es werden bis zu 365 Tage nach Beginn der Zusatzversicherung keine Mutterschaftsleistungen übernommen. So wird verhindert, dass man kurz vor der Geburt noch alle gewünschten Zusatzversicherungen abschliessen kann. Ansonsten könnte man beispielsweise kurz vor der Geburt Spital privat abschliessen, im Einzelzimmer gebären und nach Abschluss der Behandlung die entsprechende Zusatzversicherung wieder kündigen. Würde das jeder so machen, wären die Zusatzversicherungstarife wesentlich höher. Ein Auto, das in die Garage muss, kann man schliesslich auch nicht vor der Reparatur noch Vollkasko versichern. Sollten Sie daher keine Zusatzversicherungen haben, empfehlen wir Ihnen, diese, wenn möglich, spätestens ein Jahr vor der geplanten Schwangerschaft abzuschliessen. Wir empfehlen Ihnen aber allgemein eine gute Versicherungsdeckung, nicht nur in Bezug auf Mutterschaft oder Schwangerschaft.

Empfehlenswerte Zusatzleistungen bei Mutterschaft

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Mutterschaftsleistungen:

  • Stillgeld rund 200.– CHF
  • Schwangerschaftsturnen, -gymnastik und -yoga
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Rückbildungsgymnastik
  • Alternativ- und Naturheilmethoden bei Therapeuten
  • Geburt in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung im oder ausserhalb des Wohnkantons
Unser Tipp: Lassen Sie jetzt Ihre Versicherungspolice durch insure me überprüfen und fordern Sie Ihren personalisierten Krankenkassenvergleich an. So umgehen Sie Deckungslücken und Sie und Ihr Baby sind optimal versichert. Hier geht’s zum Vergleich. Link
 

Geburtskomplikationen und deren Folgen

Bei einer Geburt kann es immer wieder zu Komplikationen kommen. Umso wichtiger ist eine gute Versicherungsdeckung für Mutter und Kind. Unter Komplikationen versteht das Gesetz nicht nur einen Spitalaufenthalt, um eine Frühgeburt zu vermeiden, sondern auch weitere Beschwerden. Eine kleine Zusammenfassung der häufig auftretenden Komplikationen finden Sie hier:

  • Falsche Lage des Kindes
  • Falsche Lage des Kopfes
  • Verschlechterte Herztöne
  • Vorzeitiger Blasensprung
  • Dammriss
  • Probleme mit der Plazenta
  • Nichtöffnen des Muttermunds
  • Schwangerschaftsdiabetes
  • Nachgeburtliche Probleme wie z. B. postnatale Depression
 

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