Sie möchten Ihre Grundversicherung kündigen? Hier erhalten Sie eine Kündigungsanleitung zur Grundversicherung.
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Die Grundversicherung können Sie immer per 01. Januar wechseln; dies gilt für alle Grundversicherungen in der Schweiz. Die Kündigung muss der Anbieter bis zum 30. November schriftlich erhalten.
Der Versicherungswechsel ist immer per 1. Januar möglich, unabhängig davon, ob die Prämie erhöht wurden ist oder nicht.
Die Grundversicherung kann auch per 1. Juli gewechselt werden. Jedoch können dies nur die Kunden tun, die über folgende Grundversicherung verfügen:
Falls diese Punkte nicht erfüllt sind, so ist ein Wechsel der Grundversicherung per 1. Juli nicht möglich.
Die Versicherung muss spätestens am 30. November die Kündigung erhalten haben. Der Poststempel der Kündigung ist nicht massgebend, sondern das Datum, an welchem der Versicherer die Kündigung erhalten hat.
Für einen Wechsel per 1. Juli muss die Kündigung spätestens am 31. März bei der Versicherung eintreffen. Auch hier ist der Poststempel der Kündigung nicht relevant, sondern das Datum, an welchem der Versicherer die Kündigung erhalten hat.
Wichtig: Bei ausstehenden Versicherungsprämien kann die bestehende Krankenversicherung den Wechsel ablehnen. In einem solchen Fall sind Sie gezwungen, bei der aktuellen Krankenkasse zu bleiben.
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