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Kündigungsanleitung zur Grundversicherung

Leitfaden zur Kündigung der Grundversicherung

Sie möchten Ihre Grundversicherung kündigen? Hier erhalten Sie eine Kündigungsanleitung zur Grundversicherung.

Kündigungsanleitung Grundversicherung – so gehen Sie vor

  • Krankenkassenanbieter vergleichen (Modelle, Franchisen, Prämie, Benefits, Service) – nutzen Sie unseren kostenlosen Krankenkassenvergleich.
  • Erhalten Sie die Angebote direkt per Email & WhatsApp.
  • Besprechen Sie die Angebote mit unserem Kundenberater.
  • Falls ein Wechsel in Frage kommt, so kündigen Sie die aktuelle Grundversicherung bis spätestens 30.11.
  • Schliessen Sie die neue Grundversicherung per 01.01. ab.

Falls Sie unseren Krankenkassenvergleich nutzen, erledigen wir sämtlichen Papierkram für Sie.

Möglichkeiten für den Versicherungswechsel

Versicherungswechsel per 1. Januar

Die Grundversicherung können Sie immer per 01. Januar wechseln; dies gilt für alle Grundversicherungen in der Schweiz. Die Kündigung muss der Anbieter bis zum 30. November schriftlich erhalten.

Der Versicherungswechsel ist immer per 1. Januar möglich, unabhängig davon, ob die Prämie erhöht wurden ist oder nicht.

Versicherungswechsel per 1. Juli

Die Grundversicherung kann auch per 1. Juli gewechselt werden. Jedoch können dies nur die Kunden tun, die über folgende Grundversicherung verfügen:

  • Franchise CHF 300.- Erwachsene / CHF 0.- Kinder
  • Versicherunsmodell freie Arztwahl

Falls diese Punkte nicht erfüllt sind, so ist ein Wechsel der Grundversicherung per 1. Juli nicht möglich.

Kündigungsfrist Grundversicherung

Wechsel per 1. Januar – Kündigungsfrist 30. November

Die Versicherung muss spätestens am 30. November die Kündigung erhalten haben. Der Poststempel der Kündigung ist nicht massgebend, sondern das Datum, an welchem der Versicherer die Kündigung erhalten hat.

Wechsel per 1. Juli – Kündigungsfrist 31. März

Für einen Wechsel per 1. Juli muss die Kündigung spätestens am 31. März bei der Versicherung eintreffen. Auch hier ist der Poststempel der Kündigung nicht relevant, sondern das Datum, an welchem der Versicherer die Kündigung erhalten hat.

Wichtig: Bei ausstehenden Versicherungsprämien kann die bestehende Krankenversicherung den Wechsel ablehnen. In einem solchen Fall sind Sie gezwungen, bei der aktuellen Krankenkasse zu bleiben.

Tipps zur Kündigung der Grundversicherung

  • Kündigungsschreiben fristgerecht versenden (30. November).
  • Alle Prämienrechnungen müssen bezahlt sein vor dem Wechsel.
  • Verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung.
  • Teilen Sie Ihrem Hausarzt den Wechsel der Grundversicherung mit.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Kündigung Ihrer Krankenkasse? Dann kontaktieren Sie uns ganze einfach.

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