Sie möchten Ihre Gebäudeversicherung kündigen? Hier erhalten Sie eine Kündigungsanleitung zur Gebäudeversicherung sowie alle Informationen zur Kündigung.
Sie können Ihre Gebäudeversicherung in folgenden Fällen kündigen:
Den Vertragsablauf finden Sie in der Police der Versicherung. Falls Sie diese nicht mehr haben, können Sie den Vertragsablauf auch telefonisch bei der Versicherung anfragen. Falls Sie das jährliche Kündigungsrecht eingeschlossen haben, können Sie jedes Jahr die Gebäudeversicherung kündigen.
Die Kündigung muss fristgerecht vor Vertragsablauf bei dem Anbieter eintreffen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate; falls der Vertrag am 31.12. abläuft, muss die Kündigung spätestens am 30.09. bei dem Anbieter eintreffen. Die Kündigung versenden Sie am besten per Einschreiben. Beachten Sie, dass der Poststempel nicht relevant ist. Es zählt der Eingangstag bei der Versicherung.
Die Versicherungsgesellschaft kann zu jeder Zeit die Prämien oder die Versicherungsbedingungen fürs folgende Versicherungsjahr verändern. Sie müssen schriftlich darüber informiert werden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei Ihrer Versicherung eintreffen (Poststempel zählt nicht).
Bei einem Schadenfall, für den die Versicherung eine Leistung erbringt, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.
Die Kündigung muss spätestens 14 Tage, nachdem die Versicherungsgesellschaft Ihnen mitgeteilt hat, dass sie den Schadenfall bezahlt hat, bei der Versicherung eintreffen. Die Versicherungsdeckung erlischt am Tag, an dem die Versicherung die Kündigung erhält.
Die bezahlte Versicherungsprämie wird Ihnen anteilsmässig zurückerstattet. In diesen Fällen erhalten Sie keine Prämie zurückerstattet:
Der Anbieter darf die Kündigung erst aussprechen, nachdem er den Schadenfall bezahlt hat. Die Deckung gilt noch während 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung.
Beachten Sie, dass eine Versicherungsgesellschaft ungern von diesem Recht Gebrauch macht. Es handelt sich hier um einen grossen Reputationsschaden für die Versicherung.
Bei einem Gebäudeverkauf hat der neue Eigentümer die Möglichkeit, durch eine schriftliche Kündigung bis spätestens 30 Tage nach der Handänderung den Versicherungsvertrag zu kündigen. In einem solchen Fall endet der Versicherungsvertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Handänderung. Falls keine Kündigung ausgesprochen wird, muss der neue Eigentümer die Gebäudeversicherung fortführen.
Falls Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, muss Ihre Kündigung folgende Angaben enthalten:
Die Kündigung sollte per Einschreiben versendet werden. Sie können natürlich auch gerne unsere Kündigungsvorlage für Gebäudversicherung verwenden.
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