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Kran­ken­kas­sen­zu­satz­ver­sich­er­ung: Zahnversicherung

Immer wieder gelangen Kunden zu uns und fragen sich, ob eine Zahnversicherung Sinn macht und für wen und in welchem Alter. Was wird dadurch überhaupt abgedeckt und wie viel muss für eine solche Versicherung bezahlt werden. Erfahren Sie in unserem nachfolgenden Artikel mehr zum Thema Zahnversicherung:

Zahnversicherungen vor allem für Kinder

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind mal eine Zahnspange braucht, ist relativ hoch. So muss rund die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen eine Zahnstellungskorrektur vornehmen lassen. Die Kosten für eine Zahnspange fallen je nach Grad und Art der Fehlstellung unterschiedlich aus, können aber schnell CHF 10’000.- bis CHF 15’000.- ausmachen. Dieser Betrag kann das Familienbudget empfindlich belasten. Eine Zahnversicherung kann sich folglich lohnen. Mit der richtigen Versicherungsdeckung können diese Kosten sogar bis zu 100% abgedeckt werden.

Der richtige Zeitpunkt für eine Zahnversicherung

Wer den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung verpasst, trägt die Kosten für teure Zahnbehandlungen und/oder Zahnspangen im schlimmsten Fall selbst. Da es sich bei der Zahnzusatzversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, ist es der jeweiligen Krankenkasse überlassen, welche Anforderungen diese für eine Aufnahme stellt. So muss bei den meisten Kassen ab Alter 3 ein Zahnattest vom Zahnarzt vorgewiesen werden. Dies bedeutet, der Zahnarzt muss Röntgenbilder erstellen und einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Wie bei allen Zusatzversicherungen hat die Krankenversicherung in diesem Fall das letzte Wort. Sie entscheidet, ob sie auf den Vertrag für den Zahnzusatz eingeht. Bei anderen Kassen wiederum wird bis Alter 6 oder 7 auf ein Zahnattest verzichtet. Das heisst, der Abschluss einer Zahnversicherung erfolgt einfach und unkompliziert. Wir empfehlen Ihnen die Zahnzusatzversicherung vor dem 3. Geburtstag abzuschliessen, so sind Sie auf der sicheren Seite.

Mein Kind hat noch Milchzähne, wieso soll ich schon jetzt eine Zahnversicherung abschliessen?

Die Krankenkassen prüfen den Gesamtzustand der Zähne bzw. des Kiefers. Deshalb stellen sich die Risikoexperten einer Krankenversicherung folgende Fragen:

  • Ist eine Tendenz zu Kiefer- oder Zahnfehlstellungen erkennbar?
  • Stehen grössere Zahnbehandlungen an?
  • Müssen die Kauflächen versiegelt werden oder fallen die Milchzähne bald aus?

Sollte Ihr Zahnarzt also eine oder mehrere Fragen mit «Ja» beantworten müssen, so können Sie davon ausgehen, dass der Abschluss der Zahnversicherung nur unter Vorbehalt möglich ist, das heisst, laufende oder zukünftige Behandlungen werden nicht bezahlt. Es kann auch sein, dass die Zahnpflegeversicherung direkt abgelehnt wird. Deshalb ist es sinnvoll, lieber zu früh als zu spät zu handeln.

Deckungen der Zahnversicherung

Viele Kunden fragen sich, was bezahlt die Zahnzusatzversicherung eigentlich? Normalerweise werden folgende Leistungen von einer Zahnversicherung bezahlt:

  • Zahnstellungskorrekturen
  • Röntgen der Zähne / des Gebisses
  • Füllungen
  • Kontrolluntersuchungen
  • Dentalhygiene
  • Zahnextraktionen (z.B. Entfernung der Weisheitszähne)
  • Stiftzähne
  • Brücken
  • Prothesen
  • Kronen

Sehen Sie in unserer Übersicht die genauen Details pro Anbieter.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Prämien für den Zahnzusatz sind je nach Krankenkasse und Rabatte sehr unterschiedlich. Auch die Höhe der Deckung hat natürlich Einfluss auf die Höhe der monatlichen Prämien. So kann eine Zahnzusatzversicherung mit einer tiefen Versicherungsdeckung (z.B. 75% bis CHF 300.- pro Jahr) bereits ab CHF 2.- pro Monat abgeschlossen werden. Jedoch ist derart eine tiefe Deckung für Kinder nicht zu empfehlen. Eine Zahnzusatzversicherung mit hervorragenden Leistungen (z.B. 75% bis CHF 15’000.- pro Jahr) kann wiederum auch CHF 26.- pro Monat kosten. Eine gute Absicherung der Zähne Ihrer Kinder lohnt sich auf jeden Fall. Mit der richtigen Abdeckung können Sie sogar 100% der Kosten versichern.

Beim Abschluss auf folgendes achten

Folgende Dinge sollten Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten:

  • Karenzfrist:
    Zwischen dem Beginn der Zahnversicherung und dem Tag des Leistungsbezugs liegt die sogenannte Karenzfrist. Im Normalfall beläuft sich diese auf 6 bis 12 Monate.
  • Kostenanteil:
    Was bezahlt meine Krankenkasse an kieferorthopädischen Behandlungen? Wofür kommt sie bezüglich Füllungen und Kontrolluntersuchungen auf? Gewisse Zahnversicherungen übernehmen nur 50% der Kosten, Andere wiederum 80%. Mit der richtigen Kombination kann man sogar auf 100% kommen.
    Ein Rechenbeispiel finden Sie hier.
  • Kostengrenze:
    Was bezahlt meine Zahnzusatzversicherung maximal pro Jahr? Dies kann sehr unterschiedlich ausfallen. Der Maximalbetrag kann zwischen CHF 300.- und CHF 15’000.- pro Jahr variieren.
  • Rabatte:
    Die Krankenversicherungen können gewisse Rabatt gewähren, vom Familienrabatt über den Kollektivrabatt bis zum Familienrabatt ist alles möglich. In der Regel kommt es günstiger, wenn man nicht nur die Zahnversicherung, sondern die gesamte Krankenversicherung bei einer Kasse abschliesst. Ebenfalls ist es empfehlenswert, als ganze Familie zu wechseln, um ein günstiges Familienangebot zu erhalten.
  • Taxpunkte:
    Die meisten Kassen rechnen mit einem Taxpunktwert von CHF 3.10 ab, Andere mit einem von rund CHF 5.-. Deshalb lohnt sich ein Vergleich.

Mein Kind braucht eine Zahnspange und ich habe keine Zahnversicherung. Muss ich nun alles selbst bezahlen?

Wurde bereits eine Fehlstellung der Zähne oder es Gebisses diagnostiziert, können Sie davon ausgehen, dass Sie keine Zahnversicherung mehr abschliessen können oder bestehende Leiden ausgeschlossen werden. Sie können allgemein voraussetzen, dass bestehende Gebrechen nicht mehr versichert werden können. Allerdings bestehen einige Ausnahmen. So gibt es bei gewissen Krankenkassen trotz laufender oder geplanter Zahnbehandlungen folgende Möglichkeiten:

  • vor dem 7. Altersjahr eine Zahnversicherung ohne Zahnattest bzw. Gesundheitsprüfung abschliessen
  • eine 50% Versicherungsdeckung für Zahnstellungskorrekturen (Zahnspange) abschliessen
  • eine 75% Abdeckung der Zahnspange ist unter gewissen Umständen ebenfalls möglich

Deckungen für Zähne ohne Zahnversicherung

Im Normalfall versichern Sie Ihr Kind bereits ab Geburt (oder vorgeburtlich). Somit sind ab Geburt die wichtigsten Leistungen wie schweizweite Behandlungen durch Ärzte und Spitäler, Notfälle im Ausland, Ambulanz, Nichtpflichtmedikamente und Alternativmedizin bereits versichert. In diesen Zusatzpaketen ist oft bereits eine kleine Zahnversicherung eingeschlossen. So werden beispielsweise 50% bis 80% der Kosten für Zahnstellungskorrekturen aus diesen Basispaketen übernommen. Mit dem Abschluss der richtigen Zahnversicherung sichern Sie sich die volle Deckung von 100%.

Die beste Zahnversicherung finden

Bei Fragen zur optimalen Zahnversicherungen Ihrer Kinder, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. Treten Sie mit uns in Kontakt.

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