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Darf ich für Sie einen personalisierten Vergleich erstellen?

Krankenkassenprämien 2020

Welche Krankenkasse ist die günstigste?

Die Höhe der Krankenkassenbeiträge ist je nach Wohnort, Alter und Leistungen unterschiedlich. Um die günstigste Krankenkasse zu finden, müssen Sie die Anbieter vergleichen. Dazu können Sie unseren Krankenkassenvergleich nutzen; dieser ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Für das Jahr 2020 sind die Krankenkassenprämien für die Grundversicherung im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent gestiegen. Die Krankenkassenprämien haben sich 2020 je nach Krankenkasse und Kanton unterschiedlich verändert. Ein Vergleich der Krankenkenkasse lohnt sich aus diesem Grund immer noch.

Die günstigsten Krankenkassenprämien 2020 nach Kanton

Kanton
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)
Günstigste Krankenkasse (Telmed)
Zürich
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 318.35 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 269.55 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 273.55 pro Monat
Bern
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 355.95 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 291.15 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 300.75 pro Monat
Basel-Stadt
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 391.45 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 331.45 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 326.85 pro Monat
Luzern
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 256.35 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 207.05 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 212.05 pro Monat
St. Gallen
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 268.85 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 229.55 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 231.95 pro Monat
Aargau
Günstigste Krankenkasse (freie Arztwahl)CHF 255.05 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Hausarztmodell)CHF 221.65 pro Monat
Günstigste Krankenkasse (Telmed)CHF 230.05 pro Monat

Berechnung: Erwachsene ab 26 Jahren, Grundversicherung, ohne Unfall, Franchise 2’500.– CHF

Falls Ihr Kanton nicht dabei ist, können Sie hier einen personalisierten Krankenkassenvergleich anfordern.

Krankenkasse wechseln

Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie nicht nur die Prämie vergleichen, sondern auch die Leistungen der Anbieter. Bevor Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie einen umfassenden Vergleich der Anbieter erstellen.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch; diese unterscheiden sich nur in der Prämie und im Kundenservice voneinander. Bei einem Wechsel der Grundversicherung müssen Sie somit bei den Leistungen nichts vergleichen.

Der Wechsel der Zusatzversicherungen ist bereits komplizierter, die Leistungen unterscheiden sich hier enorm je nach Anbieter. Daher lohnt es sich, vorher einen Leistungsvergleich zu erstellen. So können Sie auch wirklich sicher sein, dass Sie das Gleiche erhalten bei einem Wechsel.

Bei insure-me.ch können Sie kostenlos einen Leistungsvergleich der unterschiedlichen Zusatzversicherungen anfordern.

Kündigung Krankenkasse

Kündigung Grundversicherung

Sie können die Grundversicherung jedes Jahr per 31. Dezember kündigen. Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag im November beim aktuellen Anbieter eintreffen. Der Poststempel der Kündigung ist nicht relevant; es gilt das Datum, an dem der Anbieter die Kündigung erhält.

Wichtig: In der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht. Daher können Sie die Kündigung auch ohne Annahme der neuen Krankenkasse bereits versenden.

Die Grundversicherung können Sie immer per 31. Dezember kündigen, unabhängig davon, ob die Prämie erhöht wurde oder nicht. Unter gewissen Vorrausetzungen können Sie auch die Grundversicherung per 1. Juli wechseln. Weitere Informationen zur Kündigung der Grundversicherung

Kündigung Zusatzversicherungen

Die Zusatzversicherung können Sie in der Regel auf den 31. Dezember kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Je nach Anbieter und Produkt können andere Kündigungsfristen gelten. Die Details sind in den Versicherungsbedigungen der jeweiligen Krankenkasse geregelt.

Wichtig: In den Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht der Anbieter. So sollten Sie Ihre Kündigung erst dann einreichen, wenn Sie vom neuen Anbieter eine Aufnahme erhalten haben.

Weitere Informationen zur Kündigung der Zusatzversicherungen

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