Über die Schweizer Grundversicherung werden nur beschränkt Leistungen im Ausland erbracht. Zusätzlich ist die Kostenübernahme der Grundversicherung je nach Land unterschiedlich. So kann es sein, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten der Notfallbehandlung im Ausland trägt.
Falls Sie während eines Auslandaufenthalts erkranken oder verunfallen, werden gewisse Gesundheitskosten bereits über die Grundversicherung bezahlt. Für die Kosten, die nicht über die Grundversicherung gedeckt sind, bzw. für den übersteigenden Teil der Kosten müssen Sie selbst aufkommen – ausser Sie haben vorgängig eine Zusatz- oder Reiseversicherung abgeschlossen.
Sie müssen sich an den Kosten im gleichen Umfang wie die Bevölkerung des jeweiligen Landes beteiligen. Je nach Land kann die Kostenbeteiligung höher oder tiefer sein als die in der Schweiz (Franchise 300.– CHF bis 2’500.– CHF, 10 % Selbstbehalt max. 700.–).
insure-me.ch erklärt Ihnen im folgenden Beitrag, welche Leistungen die Schweizer Krankenkasse im Ausland erbringen.
Inhalt:
Welche Behandlungen werden von der Krankenkasse im Ausland bezahlt?
Notfallbehandlung (inkl. Spitalaufenthalt) in einem EU-/EFTA-Staat
Mit der Grundversicherung haben Sie Anpsruch auf die gleichen Leistungen wie die Bevölkerung des jeweiligen Landes. Die Leistungen werden nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes erbracht; so sind die Heilungskosten in einem EU-/EFTA-Staat in der Regel gedeckt.
Wichtig: Nehmen Sie bei Reisen in die EU- und EFTA-Staaten immer Ihre europäische Krankenversicherungskarte mit. Falls Sie Ihre Versicherungskarte im Ausland nicht vorweisen können, sollten Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren. Diese kann Ihnen eine provisorische Deckungsbescheinigung mit befristeter Gültigkeit ausstellen.
Notfallbehandlung (inkl. Spitalaufenthalt) ausserhalb der EU/EFTA
In Ländern wie den USA, Japan, Australien oder Kanada können medizinische Behandlungen viel teurer sein als in der Schweiz. Daher vergütet die Grundversicherung maximal den doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Wenn Sie eine höhere Deckung wünschen, müssen Sie dies in eine Zusatzversicherung versichern.
Unser Tipp: Aber bevor Sie direkt eine Zusatzversicherung abschliessen, empfehlen wir Ihnen, sich unseren Profivergleich (Link zur Tabelle) kostenlos runterzuladen. Da finden Sie alle Auslandsdeckungen der Schweizer Zusatzversicherungen.
Transport- und Rettungskosten im Ausland
Die obligatorische Krankenkasse der Schweiz vergütet nur 50 % der Transport- und Rettungskosten sowie max. 500.– CHF pro Jahr. Die Repatriierung (Rückführung) in die Schweiz wird durch die Grundversicherung nicht vergütet. Bei solch einem Notfall kann es mit der Deckung der Grundversicherung zu einem finanziellen Engpass kommen. Daher empfehlen wir Ihnen, diese Lücke mit einer Zusatzversicherung oder einer Reiseversicherung zu schliessen.
Medikamente im Ausland
Im Ausland gekaufte Medikamente werden nur dann von der Krankenkasse (Grundversicherung) vergütet, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes wegen einer Krankheit benötigt wurden.
Geplante Behandlungen im Ausland
In der Regel werden geplante Behandlungen im Ausland durch die Grundversicherung nicht vergütet. Diese werden, wenn überhaupt, nur durch die Krankenzusatzversicherung gedeckt. Jedoch gibt es Ausnahmen, falls die benötigte Behandlung in der Schweiz nicht durchgeführt wird oder die Wartezeit zu lange ist.
In so einem Fall muss sich der Versicherte oder der zuständige Arzt bei der jeweiligen Krankenkasse melden. Diese prüft eine allfällige Kostenübernahme durch die Grundversicherung im Ausland. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen das Informationsschreiben des BAG.
Notfallbehandlung (inkl. Spitalaufenthalt) weltweit, Transport-, Repatriierungs- und Rettungskosten
Die Zusatzversicherungen der Krankenkasse enthalten meistens bessere Deckungen im Ausland als die obligatorische Grundversicherung (OKP). Je nach Zusatzversicherung sind die Leistungen im Ausland unbegrenzt oder betraglich begrenzt versichert. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein Angebot mit unbegrenzter Deckung zu entscheiden. Somit haben Sie volle Kostendeckung bei Repatriierungen, Transport- oder Rettungskosten und die Heilungskosten im Ausland sind auch vollumfänglich versichert.
Tabelle ist nicht abschliessend. Alle Anbieter finden Sie in unserem Profivergleich. (Berechnung Prämie: 30-jähriger Mann, PLZ 8001 Zürich)
Unser Tipp: Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen enthalten im Vergleich zur Auslandsdeckung noch weitere Leistungen. Daher kann sich so eine Zusatzversicherung auch dann lohnen, wenn Sie nur wenige Wochen pro Jahr ins Ausland verreisen. Aber bevor Sie direkt eine Zusatzversicherung abschliessen, empfehlen wir Ihnen, sich unseren Profivergleich kostenlos runterzuladen. Da finden Sie alle Auslandsdeckungen der Schweizer Krankenkassen.
Geplante Behandlungen im Ausland (Wahlbehandlungen)
Die Walhbehandlungen im Ausland sind in den Schweizer Krankenkassen sehr selten mitversichert. Die wenigsten Zusatzversicherungen bieten solch eine Deckung in den Zusatzversicherungen an. Jedoch gibt es vereinzelte Anbieter, die gegen eine erhöhte Prämie eine solche Deckung anbieten. In folgender Tabelle finden Sie diejenigen Zusatzversicherungen, die eine geplante Behandlung im Ausland vergüten:
Tabelle ist nicht abschliessend. Alle Anbieter finden Sie in unserem Profivergleich. (Berechnung Prämie: 30-jähriger Mann, PLZ 8001 Zürich)
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