Die Grundversicherung übernimmt die folgenden Kosten:
Die Beiträge der Grundversicherung gelten ausschliesslich für die Brillengläser und Kontaktlinsen. Die Kosten für das Brillengestell und Pflegemittel für Kontaktlinsen werden nicht bezahlt.
Wenn die Grundversicherung Kosten für Sehhilfen übernimmt, bezahlt man die gewählte Franchise und für die darüber hinaus anfallenden Kosten noch den Selbstbehalt von 10 %.
Brillen und Kontaktlinsen kosten häufig mehr als die versicherten 180.– CHF pro Jahr. Wer eine höhere Kostendeckung für Sehhilfen wünscht, muss eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung abschliessen.
Die meisten Krankenkassen bezahlen über ihre ambulanten Zusatzversicherungen je nach Alter und gewähltem Produkt zwischen 150.– CHF und 300.– CHF pro Jahr an die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Andere wiederum bezahlen nur alle 3 Jahre Beiträge für die Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Die Deckungen der ambulanten Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark voneinander – auch hinsichtlich des Preises. Deshalb empfehlen wir, die unterschiedlichen Lösungen im Detail anzuschauen und miteinander zu vergleichen.
Wir möchten Ihnen das Vergleichen möglichst einfach machen und haben deswegen eine «Profi-Übersicht» erstellt. Darin sehen Sie alle Versicherungsprodukte, die Kosten an Sehhilfen übernehmen. Laden Sie sich diese Übersicht herunter. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Wenn Sie über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen, werden in der Regel auch Kosten für Sehhilfen übernommen, die im Ausland gekauft wurden. Bewahren Sie hierfür die entsprechenden Belege auf, damit Sie diese später Ihrer Versicherung zustellen können.
Einige wenige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten des Augenlaserns. Wenn Sie sich für eine Augenlaser-Behandlung interessieren, klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und welchen Betrag diese übernimmt.
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