Die Karenzfrist bei der Zahnversicherung ist die Wartefrist zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Zeitpunkt, ab dem Leistungen aus der abgeschlossenen Versicherung bezogen werden können. Sie kommt häufig bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen vor, so auch bei der Zahnversicherung. In den meisten Fällen liegt diese Frist bei 6 bis 12 Monaten. Das bedeutet, auch wer gesunde Zähne hat und beispielsweise nur präventive Zahnkontrolle oder zur Dentalhygiene möchte, kann dies nicht unmittelbar ab Beginn der Zahnversicherung machen, sondern erst nach Ablauf der Warte- bzw. Karenzfrist bei der Zahnversicherung. So möchten die Kassen verhindern, dass man die Zahnversicherung nicht ausschliesslich abschliesst, um gleich anschliessend eine Behandlung durchführen zu können.
Die Karenzfrist findet sich auch in anderen Bereichen, wie z. B. der Mutterschaft. Da gelten in der Regel 9 bis 12 Monate. So kann man beispielsweise nicht kurz vor der Geburt noch eine Spitalversicherung für die private Abteilung abschliessen, um die Entbindung im Einzelzimmer unter Beaufsichtigung des Chefarztes durchführen zu können.
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