Die Gebäudeversicherung in der Schweiz ist eine Sachversicherung und kommt für allfällige Schäden am Gebäude auf. Sie kommt in der Schweiz in der Regel für Schäden durch Feuer, Wasser und Elementarerreignisse am Gebäude auf. Je nach Anbieter können weitere Zusatzdeckungen eingeschlossen und die Leistungen erweitert werden. Die Gebäudversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und der Besitzer des Gebäudes ist für deren Abschluss verantwortlich.
Das Gebäudeversicherungsobligatorium wird in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt, das Obligatorium für die Gebäudefeuerversicherung ist in den entsprechenden Kantonsgesetzen festgehalten.
In 22 Kantonen ist die Gebäudefreuerversicherung obligatorisch, freiwillig ist sie nur in den Kantonen Wallis, Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden. In 19 Kantonen, wo das Obligatorium gilt, besteht eine eigene Gebäudeversicherungsgesellschaft. So muss in diesen Kantonen die Gebäudefeuerversicherung zwingend (Monopol) bei der Gesellschaft des Kantons abgeschlossen werden.
In folgender Übersicht ist ersichtlich, in welchen Kantonen das Versicherungsobligatorium für die Gebäudefeuerversicherung gültig ist. In den Kantonen, die kein Obligatorium kennen, kann die Gebäudeversicherung freiwillig bei einer Versicherungsgesellschaft versichert werden.
In der Gebäudeversicherung ist die versicherte Sache in der Regel immer das Gebäude. Zum Gebäude gehören seine Bestandteile und sämtliche baulichen Einrichtungen.
Diese fünf Kriterien sind die Definition eines Gebäudes:
Gelten als Gebäude:
Gelten nicht als Gebäude:
Wichtig: Zum Gebäude gehört alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, und nicht hinausfällt, falls das Gebäude auf den Kopf gestellt würde.
Bei den meisten Anbietern in der Schweiz wird die Gebäudeversicherung in eine Grunddeckung und in Zusatzdeckungen aufgeteilt.
In der Grunddeckung der Gebäudeversicherung sind folgende Risiken versichert:
Die möglichen Zusatzdeckungen sind je nach Gebäudeversicherungsanbieter unterschiedlich, aber folgende Deckungen werden im Markt angeboten:
Je nach Gebäudeversicherung können weitere Zusatzdeckungen eingeschlossen werden.
Die Gebäudeversicherung kann die versicherten Leistungen verweigern oder ausschliessen, wenn der Schaden wie folgt entstanden ist:
Die Ausschlüsse sind nicht abschliessend und je nach Anbieter unterscheiden sich die nicht versicherte Leistungen.
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