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Franchise und Selbstbehalt Krankenkasse

Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Welches ist die richtige Franchise für mich, wie viel kann ich sparen und gibt es auch Leistungen, die von der Franchise ausgeschlossen sind? Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, dass die Franchise und der Selbstbehalt nicht das gleiche sind, wie Sie die passende Franchise wählen, wie hoch der Selbstbehalt ist und was man genau unter dem Spitalbeitrag verstehen kann.

Die richtige Franchise finden

Viele Gesunde trauen sich nicht, die höchste Franchise von 2500.– CHF zu wählen, oft aus Angst davor, die Kosten dafür nicht aufbringen zu können. Dabei lohnt sich eine hohe Franchise oft, auch wenn Sie mehrmals pro Jahr zum Arzt gehen müssen. Im folgenden Beitrag erklären wir, welche Franchise am besten zu Ihnen passt.

Auch eine gesunde Person kommt schnell mal auf drei bis vier Arztbesuche pro Jahr. Viele Versicherte denken deshalb, dass sich eine hohe Franchise für sie nicht lohnen würde, was ein grosser Irrtum ist. Selbst bei Kosten (Arztbesuche, Medikamente usw.) über 1200.– CHF pro Jahr spart man mit einer Franchise von 2500.– CHF noch viel Geld.

Vergleich Franchise 300.– CHF und 2500.– CHF

Vergleicht man die tiefste Franchise von 300.– CHF mit der höchsten von 2’500.– CHF, so bezahlt jemand mit der tiefsten Franchise rund 1’440.– CHF mehr Prämien pro Jahr. Zusätzlich zu diesen 1’440.– CHF jährlichen Mehrkosten bezahlt man dann aber trotzdem noch 300.– CHF für die Franchise. Somit ist man bereits bei 1’740.– CHF Kosten. Wer also nicht mehr als 1’740.– CHF medizinische Kosten (Arztbesuche, Medikamente usw.) pro Jahr hat, sollte die höchste Franchise von 2’500.– CHF wählen. Denn selbst wenn man beispielsweise für 1’000.– CHF zum Arzt gehen muss, spart man immer noch 740.– CHF pro Jahr verglichen mit der tiefsten Franchise. Unsere Empfehlung: Wählen Sie entweder die tiefste Franchise von 300.– CHF oder die höchste von 2500.– CHF. Die Franchisen dazwischen ergeben aus unserer Sicht keinen Sinn.

Kosten, die von der Franchise ausgeschlossen sind

Viele Leute denken, weil sie oft einen Alternativtherapeuten aufsuchen oder schwanger werden möchten, wäre die tiefste Franchise am sinnvollsten. Doch das stimmt nicht. Viele Leistungen werden nur von den Zusatzversicherungen bezahlt und sind somit von der Franchise befreit. Denn Franchise bezahlt man nur für Leistungen, die die Grundversicherung nach KVG bezahlt. Hier ein paar Beispiele, welche Leistungen ohne Franchise abgerechnet werden:

  • Komplementär- und Alternativtherapeuten (kein Dr. med.) werden nur von bestimmten Zusatzversicherungen bezahlt und sind somit von der Franchise ausgeschlossen.
  • Brillengläser und Kontaktlinsen für Erwachsene (bei Kindern bis 18 Jahren über die Grundversicherung bezahlt)
  • Fitness-Abonnemente werden ausschliesslich über die Zusatzversicherungen bezahlt.
  • Vorsorge beim Frauenarzt wird nur alle 3 Jahre von der Grundversicherung (inkl. Franchise) bezahlt, die restlichen 2 Jahre über die Zusatzversicherungen ohne Franchise
  • Nottransporte mit der Ambulanz: 500.– CHF werden von der Franchise abgerechnet, der Rest wird ohne Franchise verrechnet.
  • Eine Schwangerschaft/Geburt ohne Komplikationen ist ebenfalls von der Franchise befreit.
  • Sofern keine diagnostizierte Erkrankung des Kausystems vorliegt, werden Zahnleistungen (Loch im Zahn, Zahnfehlstellungen etc.) von der Franchise ausgenommen.

Franchise anpassen: bis wann?

Die Wahl der höchsten Franchise von 2500.– CHF ist für viele Personen die richtige. Zudem können Sie die Franchise jedes Jahr nach Belieben ändern. Sollten Sie sie beispielsweise senken wollen, können Sie dies schriftlich bis zum 30. November mitteilen und Ihre Franchise wird per 1. Januar des Folgejahres angepasst. Das Ändern der Franchise ist unabhängig vom Gesundheitszustand möglich, also auch z. B. bei laufenden Behandlungen oder geplanten Operationen.

Unterschied Franchise und Selbstbehalt

Die gewählte Franchise ist nicht pro Behandlung zu bezahlen, sondern pro Jahr, weshalb sie auch Jahresfranchise genannt wird. Ist die Franchise ausgeschöpft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (sofern es eine Pflichtleistung ist). Man übernimmt aber weiterhin 10 % der Kosten, den sogenannten Selbstbehalt.

Beispiel: Die Arztrechnung kostet 4000.– CHF, die gewählte Franchise von beispielsweise 2500.– CHF wird abgezogen. Somit sind noch 1500.– CHF der Kosten übrig, davon übernimmt man 10 %, also 150.– CHF. So bezahlt man in diesem Beispiel 2650.– CHF der Kosten, bestehend aus Franchise und Selbstbehalt.

Den Selbstbehalt bezahlt man aber nicht unendlich; dieser ist wie die Franchise begrenzt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beträgt 700.– CHF bei Erwachsenen und 350.– CHF bei Kindern.

Spitalbeitrag

Der Spitalbeitrag wurde 2011 von 10.– CHF auf 15.– CHF pro Tag erhöht. Zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt müssen die Versicherten folglich die 15.– CHF pro Tag an den Kosten des Spitalaufenthalts übernehmen.

Zu Beginn war der Spitalbeitrag nur für Einzelpersonen gedacht. Die Begründung dahinter: Eine Einzelperson muss ja auch zu Hause Geld für Essen und Haushalt ausgeben, doch im Spital spart sie sich diese Kosten; deshalb wird ein Spitalbeitrag (für Essen, Körperpflege usw.) erhoben. Hospitalisierte Familienmitglieder jedoch, bei denen die Kosten Für Essen und Haushalt trotz Spitalaufenthalt weitergeführt werden mussten, da sich ja der Rest der Familie zu Hause befand, mussten den Spitalbeitrag nicht leisten. Dies wurde mit der Erhöhung des Beitrags 2011 jedoch abgeschafft. Nun sind alle Personen (ausser Kindern) verpflichtet, den Spitalbeitrag zu leisten.

Wählbare Franchisen

  • Kinder (bis 18 Jahre):
    • CHF 0
    • CHF 100
    • CHF 200
    • CHF 300
    • CHF 400
    • CHF 500
    • CHF 600
  • Junge Erwachsene (19–25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren):
    • CHF 300
    • CHF 500
    • CHF 1’000
    • CHF 1’500
    • CHF 2’000
    • CHF 2’500

Absicherung der Franchise im Spital

Es gibt gewisse Kassen, die eine Kapitalauszahlung bei Spitalaufenthalt anbieten. Dies ist eine Zusatzversicherung, die man nach erfolgreicher Prüfung der Gesundheitsfragen abschliessen kann. Das bedeutet, diese Versicherung kann nicht kurz vor dem Spitalaufenthalt abgeschlossen werden.

So funktioniert es: Das Kapital wird einmal pro Jahr und in der Regel nach einem Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden gewährt. Es kann sein, dass bestimmte Leiden, die allenfalls der UV, IV oder MV bezahlt werden, von der Kapitalauszahlung ausgeschlossen sind. Dabei sind die AVBs der jeweiligen Gesellschaften massgebend. Folgende Kapitale können meistens gewählt werden:

  • CHF 500
  • CHF 1’000
  • CHF 1’500
  • CHF 2’000
  • CHF 2’500
  • CHF 3’000

Weitere Informationen

Das Bundesamt für Gesundheit liefert weitere Informationen zum Thema. Wenn Sie keine Lust zum lesen haben, dann helfen wir Ihnen bei der Suche nach der passenden Versicherungslösung.

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