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Fitness-Beiträge der Krankenkasse

Kostenübernahmen für Gesundheitsförderung

Bewegung ist, nebst einer ausgewogenen Ernährung sowie dem Vermeiden von «ungesunden Gewohnheiten» (z. B. Rauchen oder erhöhter Alkoholkonsum), ein Grundpfeiler eines gesunden Lebensstils.

Regelmässige sportliche Betätigung, ob Joggen, Radfahren oder das Betreiben eines Teamsports, erhöht Ihre körperliche Leistungsfähigkeit und stärkt das Immunsystem.

Abonnemente in einem Fitnesscenter sind sehr beliebt, da man unter einem Dach sowohl Ausdauer- als auch Krafttraining betreiben kann. Mancherorts werden auch Gruppenkurse (bspw. Pilates, Power Yoga, Zumba) angeboten und einige Fitnesscenter verfügen sogar über einen eigenen Wellnessbereich mit entsprechenden Behandlungen.

Wir werden häufig gefragt:

Bezahlt die Krankenkasse mein Fitness-Abo?

Um diese häufig gestellte Frage zu beantworten, muss zwischen der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen unterschieden werden:

  • Die obligatorische Grundversicherung nach KVG beteiligt sich nicht an dem privaten Fitness-Abo.
  • Die ambulanten Zusatzversicherungen nach VVG bezahlen oder beteiligen sich an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung (Fitness, Kurse etc.) anfallen.

Die ambulanten Zusatzversicherungen der Krankenkassen unterscheiden sich sowohl in puncto Leistungen als auch im Preis wesentlich voneinander. Deshalb ist unsere Empfehlung, die unterschiedlichen Angebote detailliert zu vergleichen (siehe unsere «Profi-Übersicht») und sich allenfalls von uns unverbindlich beraten zu lassen.

Viele Krankenkassen bezahlen Fitness-Beiträge aus einer ambulanten Zusatzversicherung in der Höhe zwischen 50 und 75 %. Die Fitness-Beiträge sind häufig auf 200.– CHF bis 500.– CHF pro Jahr limitiert. Es gibt aber auch Ausnamen, wobei bis zu 800.– CHF pro Jahr bezahlt werden.

Die meisten Krankenkassen übernehmen nur die Abonnementskosten von Fitnesscentern, die über ein «Qualitop-Gütesiegel» verfügen. Es gibt auch andere Kassen, die sogar Beiträge an Center ohne Gütesiegel bezahlen, und jene, die sogar einen Teil der Sportvereinbeiträge (z. B. Fussball, Tennis usw.) übernehmen. Klären Sie, bevor Sie ein Fitnessabonnement lösen, welche Voraussetzungen Ihre Krankenkasse an ein Fitnesscenter stellt und ob Ihr Fitnesscenter diese erfüllt. Ansonste kann es dazu führen, dass Sie keine Kostenrückerstattung für die Fitness-Beiträge erhalten.

Das sich die Leistungen der einzelnen ambulanten Zusatzversicherungen sehr unterscheiden, ist es enorm wichtig, dass Sie diese im Detail unter die Lupe nehmen und miteinander vergleichen.

Das Vergleichen dieser Produkte und Leistungen ist jedoch sehr mühselig und zeitaufwendig. Wir machen es Ihnen unglaublich einfach – jetzt hier unsere «Profi-Übersicht» herunterladen! Bei Fragen oder Unklarheiten nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.

Werden auch Kurse wie Yoga und Pilates übernommen?

Einige Krankenkassen bezahlen nicht nur das Fitnessabonnement, sondern beteiligen sich auch an den Kurskosten für beispielsweise Yoga, Pilates und in manchen Fällen sogar an Hallenbad- und Thermalbad-Abos.

Die meisten Krankenversicherer verlangen, dass die Kursanbieter über entsprechende Qualifikationen oder Zertifizierungen verfügen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihr Kursanbieter anerkannt ist. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Arten von Abonnementen diese übernimmt und welche Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

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