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OB­LI­GA­TO­RISCHE VER­SI­CHE­RUNGS­PFLICHT
FREI­WIL­LIGE ZU­SATZ­VER­SI­CHER­UNG­EN
FRANCHISE UND SELBSTBEHALT

… dass Sie drei Monate Zeit haben, um sich einer Krankenpflegeversicherung anzuschliessen?

Nach Wohnsitznahme bleiben Ihnen drei Monate Zeit, um sich bei einer Krankenpflegeversicherung versichern zu lassen. Bei verspäteter Anmeldung wird häufig ein Prämienzuschlag zwischen 30 % und 50 % in Rechnung gestellt.

Der obligatorische Versicherungsschutz beginnt auf jeden Fall am Tag der Einreise. Ausserdem ist die Versicherungsprämie rückwirkend per Einreisedatum fällig.

Von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen sind:

  • Rentnerinnen und Rentner, die ausschliesslich eine Rente aus einem EU/EFTA-Staat beziehen
  • Erwerbstätige, die in einem EU-/EFTA-Staat arbeiten
  • Studierende, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
  • Personal von internationalen Organisationen wie Botschaften oder Konsulate, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Familienangehörige

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 041 362 02 02 sehr gerne zur Verfügung.

… dass rund 80 % der schweizerischen Bevölkerung ergänzende Zusatzversicherungen abschliessen?

Die obligatorische Grundversicherung deckt nur das Notwendigste ab und wird sinnvollerweise durch Zusatzversicherungen ergänzt. Das Angebot an Zusatzversicherungen ist jedoch riesig und intransparent.

Wir empfehlen unseren Kunden in der Regel die folgenden Zusatzversicherungen:

Ambulante Zusatzversicherung – für die Abdeckung von nicht kassenpflichtigen Medikamenten, Notfällen im Ausland u. ä.
Spital-Zusatzversicherung – für eine schweizweite Spitaldeckung
In unserer Beratung gehen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein, sodass Sie optimal versichert sind.

… was die Begriffe „Franchise“ und „Selbstbehalt“ bedeuten?

„Franchise“ bezeichnet die Kostenbeteiligung, welche die versicherte Person jährlich zu den Gesundheitskosten beisteuern muss. Nur wenn die Gesundheitskosten in einem Kalenderjahr diese Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenpflegeversicherung die weiteren Kosten. Die versicherte Person übernimmt aber weiterhin 10 % der in Rechnung gestellten Kosten. Das ist der sogenannte „Selbstbehalt“. Jener ist jährlich auf 700 CHF limitiert, bei Kindern auf 300 CHF.

Zur Auswahl stehende Franchisen:

  • Erwachsene: zwischen 300 CHF und 2’500 CHF
  • Kinder: zwischen 0 CHF und 600 CHF

Unsere Franchisen-Empfehlung:

  • Erwachsene:
    bei jährlichen Gesundheitskosten über 1’800 CHF die Franchise von 300 CHF, andernfalls die Franchise in Höhe von 2’500 CHF
  • Kinder:
    immer die Franchise von 0 CHF

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