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Ihre Vorteile auf einen Blick
Bei der Zusammenarbeit mit der insure me gmbh haben Sie viele Vorteile. Die wichtigsten finden sie hier:
Personalisierter
Versicherungsvergleich
So einfach funktioniert es
Wissen Sie, ...
… dass die Hausratversicherung in einigen Kantonen obligatorisch ist?
In den Kantonen Nidwalden und Waadt wird die Deckung für Feuer- und Elementarschäden obligatorisch von der kantonalen Feuerversicherung vorgeschrieben.
In den Kantonen Freiburg und Jura ist die Deckung für Feuer- und Elementarschäden obligatorisch, wobei die Wahl des Versicherers freigestellt ist.
In allen anderen Kantonen kann die Hausratversicherung freiwillig abgeschlossen werden. In der Regel betrifft dies die Versicherung von Feuer- und Elementarschäden, Diebstahl, Wasser und Glasbruch.
… dass Gegenstände, die vorübergehend nicht zu Hause sind, versichert sind?
Grundsätzlich gilt für den Hausrat, dass alle nicht festverbauten Gegenstände zu Hause versichert sind. Besuchen Sie jedoch ein Hotel oder eine Ferienwohnung und nehmen dafür gewisse Dinge ihres Haushalts mit, sind diese auch versichert, wenn sich diese nur vorübergehend dort befinden. Das schliesst auch einen Umzug innerhalb der Schweiz mit ein.
Befinden sich die Gegenstände dauerhaft an einem fremden Standort, müssen diese Standorte in die Police aufgenommen werden. Handelt es sich jedoch um ein zweites Zuhause, gilt es diese separat zu versichern.
… dass viele Versicherte nicht die korrekte Summe versichern?
Die Versicherungssumme kann mit einer detaillierten Bewertung (Inventarliste) ermittelt werden oder aber mit einer summarischen Bewertung, wo der Gesamtwert eingeschätzt wird. Allein Letzteres kann zu Abweichungen zwischen der versicherten Summe und dem Wert des Hausrats führen.
Der Wert des Hausrats verändert sich mit der Zeit, weil die Wiederbeschaffungskosten aufgrund der Inflation steigen können. Weiterhin kann sich der Hausrat vergrössern oder verkleinern. Für Ersteres kann eine automatische Summenanpassung vereinbart werden. Für Zweiteres sollte der Wert regelmässig überprüft und gegebenenfalls der Versicherung mitgeteilt werden.
… dass nicht jeder Diebstahl einen Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung geniesst?
Beim sogenannten „einfachen Diebstahl“ besteht keine Deckung für Geldwerte (z. B. Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle etc.). Diese Art des Diebstahls definiert sich dadurch, dass ohne Gewalteinwirkung oder Bedrohung eine Sache entwendet wird. Weiter gilt es, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu beachten.
Wer eine Sache verliert, ist ebenfalls nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Um dieses Risiko zu umgehen, benötigen Sie eine spezielle Wertsachenversicherung.
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