Häufig gestellte Fragen
Zusatzversicherung
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Kann ich bei den Zusatzversicherungen abgelehnt werden?
Ja, im Unterschied zur Grundversicherung kann Sie eine Krankenversicherung bei den Zusatzversicherungen ablehnen.
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Werden bei den Zusatzversicherungen Gesundheitsfragen gestellt?
Ja, bei den meisten Anbietern muss der Kunde eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen.
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Wie und wann kann ich die Zusatzversicherungen kündigen?
Im Bereich Zusatzversicherungen nach VVG gilt ebenfalls das Kündigungsrecht bei Prämienveränderung.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Kündigung im Schadenfall. Ein Schadenfall tritt dann ein, wenn eine Gesellschaft aus einem VVG-Zusatz eine Leistung erbringen muss. Das bedeutet z. B. eine Massage aus dem Alternativ-Zusatz, Kontaktlinsen aus dem Ambulant-Zusatz oder sogar ein Spitalaufenthalt aus der Spitalversicherung. In diesem Fall haben Sie nach Erhalt der Schadensabrechnung (Leistungsabrechnung) zwei Wochen Zeit, den betroffenen Zusatz schriftlich zu kündigen.
Achtung: Niemals eine Zusatzversicherung kündigen, wenn Sie von der neuen Krankenkasse noch keine Aufnahmebestätigung für den entsprechenden Zusatz erhalten haben.
Die ordentliche Kündigung gilt per Ende Jahr, im Unterschied zur Grundversicherung gilt hier eine dreimonatige Kündigungsfrist, d. h., die Kündigung muss bis zum 30. September bei Ihrer Kasse eintreffen. Ausnahme ist hier wieder die Prämienveränderung – das bedeutet, sollte Ihre Kasse die Tarife für die Zusätze erhöhen, so können Sie die Kündigung nach Erhalt der neuen Police (Tarifmitteilung) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende Jahr aufheben.
Jedoch bestehen auch hier wieder Ausnahmen, so haben beispielsweise die Assura und die Groupe Mutuel eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Helsana hat eine Kündigungsfrist von 5 Monaten bei Mehrjahresverträgen. Die ordentlichen Kündigungsfristen von 3, 5 oder 6 Monaten gelten aber erst per Ende der Vertragslaufzeit, so sind die Assura und Groupe Mutuel beispielsweise für ihre 5-Jahresverträge bekannt. Sollte Ihr Vertrag also nicht ablaufen, so ist eine Kündigung nur im Schadenfall oder bei Prämienveränderung möglich.
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Wofür brauche ich eine Zusatzversicherung?
Mit einer Zusatzversicherung können Sie Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt, versichern lassen.
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Wie wechsele ich die Zusatzversicherungen?
Sie erhalten von uns massgeschneiderte Angebote und entscheiden sich für die beste Lösung. Wir füllen mit Ihnen zusammen den Antrag sowie die Gesundheitsfragen aus. Sobald Sie bei der neuen Krankenkasse aufgenommen sind, kündigen wir Ihre bisherige Krankenversicherung für Sie.
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Wieso ist eine Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung sinnvoll?
Diese Zusatzversicherung deckt mögliche Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons. Die Grundversicherung und der Wohnkanton übernehmen zwar die Spitalkosten ausserkantonal vollständig, aber nur wenn die Kosten (Fallpauschale) nicht höher sind als im Wohnkanton und das Spital auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Sollte die Fallpauschale höher sein als im Wohnkanton, gehen die Mehrkosten zulasten des Patienten, sollte er keinen Spitalzusatz haben. Ein Spitalzusatz für die allgemeine Abteilung kann meist bereits für wenige Franken (ab CHF 2.– pro Monat) abgeschlossen werden und ist deshalb durchaus sinnvoll.
Behandlungen, welche im Wohnkanton nicht stattfinden können, oder Notfälle werden auch ausserhalb des Wohnkantons von der Grundversicherung übernommen.
Familienkrankenversicherung
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Welche Zusatzversicherungen soll ich für meine Kinder abschliessen?
Kinder sollten immer gut versichert sein, sei es im Bereich Alternativ, Zähne oder Unfallversicherung. Wir empfehlen, das komplette Paket für Ihre Kinder abzuschliessen. Mit dem Familienrabatt sind die Zusätze der Kleinen meistens ohnehin sehr günstig.
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Ab welchem Alter soll ich eine Zahnversicherung für meine Kinder abschliessen?
Da bei den meisten Krankenkassen die Zahnversicherung bis zum dritten Lebensjahr ohne Zahnattest abgeschlossen werden kann, empfehlen wir, die Zahnversicherung ab dem dritten Altersjahr abzuschliessen.
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Welche Franchise soll ich für ein Kind wählen?
Die ordentliche Franchise für Kinder ist CHF 0.–, man kann aber Franchisen für Kinder bis zu CHF 600.– wählen. Da nach einer Geburt aber meistens Kosten anfallen, empfehlen wir für Neugeborene und für Kinder allgemein, die Franchise auf CHF 0.– zu lassen.
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Welches Versicherungsmodell ist für mein Kind am sinnvollsten?
Kinder gehen ohnehin meistens zum Kinderarzt, wir empfehlen deshalb das Hausarztmodell oder in gewissen Fällen auch das günstigere HMO-Modell. Teilen Sie uns Ihren Kinderarzt mit und wir sagen Ihnen, welches Modell für Sie am sinnvollsten ist.
Krankenversicherung für Mutterschaft
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Was bezahlt meine Krankenkasse während der Schwangerschaft?
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Schweizer Krankenkassen dieselben. Bei den Zusatzversicherungen können sich diese jedoch massiv unterscheiden. Welche Mutterschaftsleistungen die Krankenversicherung bereits vor, während und nach der Geburt bezahlt und wieso Sie vorzeitig die richtigen Zusatzversicherungen abschliessen sollte, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
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Was bezahlt die Grundversicherung bereits vor der Geburt?
Folgende Leistungen werden durch Ihre Krankenkasse schon vor der Geburt übernommen.
- 2 Ultraschalluntersuchungen
- 7 Kontrolluntersuchungen durch Ärzte/Hebammen
- Laboranalysen
- 2 Paar ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe
- CHF 150.– an durch eine Hebamme durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse und Beratungsgespräche
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Was bezahlt die Grundversicherung während und nach der Geburt?
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Leistungen, welche Ihre Krankenkasse während und nach der Geburt übernimmt.
- Geburtskosten der allgemeinen Spitalabteilung im Wohnkanton, zu Hause oder in einem Geburtshaus
- Bei Notfällen im Ausland die Geburtskosten der allgemeine Spitalabteilung, bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons (EU gemäss Bestimmungen der bilateralen Verträge)
- Je eine Untersuchung durch einen Arzt und eine Hebamme bis zur 10. Woche nach der Geburt
- Pflege- und Erstuntersuchungskosten des Neugeborenen
- 3 Stillberatungen bei Hebammen oder anerkannten Pflegefachpersonen
- Eine handbetriebene Milchpumpe (die elektrische wird nur mit ärztlicher Verordnung übernommen)
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Kann ich vor der Geburt noch Zusatzversicherungen abschliessen?
Die Krankenversicherungen haben auf Zusatzversicherungsleistungen eine Karenzfrist von 270 bis 365 Tage, so werden bis zu 365 Tage nach Beginn der Zusatzversicherung keine Mutterschaftsleistungen übernommen. Sollten Sie daher keine Zusatzversicherungen haben, empfehlen wir Ihnen diese, wenn möglich, ein Jahr vor der geplanten Schwangerschaft abzuschliessen.
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Welche Zusatzleistungen kann ich bei Mutterschaft erwarten?
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Leistungen.
- Stillgeld rund CHF 200.–
- Schwangerschaftsturnen, -gymnastik und -yoga
- Geburtsvorbereitungskurse
- Rückbildungsgymnastik
- Alternativ- und Komplementärmedizin sowie Naturheilbehandlungen bei Therapeuten
- Geburt in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung im oder ausserhalb des Wohnkantons
Vorgeburtliche Anmeldung (Babyversicherung)
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Was deckt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss für Ihr Neugeborenes in jedem Fall abgeschlossen werden. Diesbezüglich haben Sie drei Monate Zeit, um es rückwirkend per Geburtsdatum zu versichern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG übernimmt Behandlungen bei Ärzten und Spitälern (allgemeine Abteilung) im Wohnkanton. Eine Nachuntersuchung zwischen der sechsten und zehnten Lebenswoche Ihres Neugeborenen wird ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt. Zudem bezahlt Ihre Krankenkasse drei Stillberatungen bei anerkannten Fachpersonen. Da viele sinnvolle Leistungen durch Ihre Grundversicherung aber nur minimal oder gar nicht übernommen werden, sind Zusatzversicherungen für Ihr Baby unbedingt zu empfehlen.
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Wie funktioniert eine vorgeburtliche Anmeldung?
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits während der Schwangerschaft mit dem Thema Babyversicherung zu befassen. Fordern Sie beispielsweise einen umfassenden Vergleich an und wählen Sie die beste Versicherung für Ihr Ungeborenes aus. Nach der Geburt melden Sie nur noch Namen und Geburtsdatum des Neugeborenen und Ihr Kind ist ab Geburt versichert. Die Prämie ist trotz vorgeburtlicher Anmeldung erst ab Geburt fällig.
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Welche Versicherungen kann ich vorgeburtlich abschliessen?
Die Grundversicherung sowie die meisten Zusatzversicherungen können Sie vorgeburtlich ohne Gesundheitsprüfung abschliessen. Davon ausgenommen sind teilweise die Spitalversicherungen für die halbprivate und private Abteilung, d. h., das erfolgreiche Beantworten von Gesundheitsfragen nach der Geburt ist erforderlich. Dies ist je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich.
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Muss ich Gesundheitsfragen für mein Baby ausfüllen?
Nein, wenn Sie die Krankenversicherung für Ihr Baby bereits vorgeburtlich abschliessen, müssen Sie keine Gesundheitsfragen ausfüllen. Wenn Sie mit der Versicherung hingegen bis zur Geburt warten, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dies kann bei Frühgeburten und Geburtsgebrechen schwerwiegende Folgen haben und sogar zu einer Ablehnung der Zusatzversicherungen führen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Babyversicherung möglichst früh abzuschliessen.
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Welche Franchise soll ich für mein Baby wählen?
Bei Kindern ist zwar eine Franchise bis CHF 600.– pro Jahr wählbar, aber nicht unbedingt zu empfehlen. Mit Kleinkindern müssen Sie öfters einen Arzt aufsuchen, sei es wegen einer gewöhnlichen Kleinkinder-Untersuchung, Impfungen oder sonstigen Kinderkrankheiten. Deshalb empfehlen wir bei Neugeborenen und Kindern allgemein, eine Franchise von CHF 0.– zu wählen.
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Welches Versicherungsmodell ist für mein Baby am sinnvollsten?
Bei Kleinkindern ist das Hausarztmodell sinnvoll, wobei Sie immer zunächst den Kinderarzt aufsuchen können. Noch beliebter aber ist das Telmed- oder auch Callmed-Modell, bei dem Sie zuerst anrufen und sich beraten lassen können. Der Vorteil der Telefonmodelle besteht darin, dass Sie auch ausserhalb der Öffnungs-/Ordinationszeiten des Arztes mit einem Mediziner oder Spezialisten sprechen können, da dieser Service 24 Stunden, 7 Tage die Woche in Betrieb ist. Nach dem Anruf haben Sie meistens freie Arztwahl.
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Ab welchem Alter soll ich eine Zahnversicherung für meine Kinder abschliessen?
Bei den meisten Krankenkassen können Sie Zahnversicherungen bis zum dritten Altersjahr ohne Zahnattest abschliessen, d. h., ohne dass der Zahnarzt Röntgenbilder erstellen und einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen muss. Bei anderen Kassen ist dies sogar bis zum sechsten oder siebten Lebensjahr möglich. Um sicherzugehen, empfehlen wir, die Zahnversicherung vor dem dritten Geburtstag abzuschliessen.
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Welche Zusatzversicherung soll ich für mein Baby abschliessen?
Kleinkinder sollten stets gut versichert sein, die schweizweite Deckung bei Spital- und Arztbehandlungen sowie bei Nichtpflichtmedikamenten sind ein Muss. Auch Notfälle im Ausland sollten bei Bedarf versichert werden. Zudem ist eine gute Unfallversicherung nicht zu vernachlässigen. Ausserdem immer zu empfehlen bei Kindern ist eine optimale Deckung für Komplementär- und Alternativmedizin sowie eine gute Spitalversicherung (halbprivat oder privat). Aufgrund diverser Rabatte muss eine Babyversicherung übrigens trotz hervorragenden Leistungen nicht teuer sein.
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Bis wann soll ich die Versicherung für mein Baby abschliessen?
Die Krankenversicherung für Ihr Baby können Sie vor der Geburt ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen beantragen. Da es häufig zu Frühgeburten kommt und Ihr Baby in diesem Fall eventuell noch nicht versichert wäre, empfehlen wir Ihnen, die Babyversicherung möglichst früh abzuschliessen, spätestens aber bis zwei Monate vor dem geplanten Geburtsdatum. Die Prämie wird erst ab Geburtsdatum fällig.
Zahnversicherung
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Ist eine Zahnversicherung für mich sinnvoll?
Eine Zahnversicherung für Kinder ist sehr wichtig, die Zähne Ihrer Kinder sollten stets gut versichert sein. Auch für Erwachsene kann eine Zahnversicherung mitunter sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne und finden die passende Lösung für Sie.
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Ab welchem Alter soll ich eine Zahnversicherung für meine Kinder abschliessen?
Da bei den meisten Krankenkassen die Zahnversicherung bis zum dritten Lebensjahr ohne Zahnattest abgeschlossen werden kann, empfehlen wir, die Zahnversicherung ab dem dritten Altersjahr abzuschliessen.
Zeitpunkt verpasst? Kontaktieren Sie uns, wir finden immer eine Lösung. -
Wie kann ich eine Zahnversicherung ohne Zahnattest abschliessen?
Sie können für Ihre Kinder bis zum Alter von sechs Jahren (von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich) problemlos eine Zahnversicherung abschliessen, ohne dass Sie sich vorgängig einer Prüfung der Zähne unterziehen müssen. Erwachsene müssen in den meisten Fällen durch Ihren Zahnarzt ein Zahnattest ausfüllen lassen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
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Wie viel kostet eine Zahnspange?
Jedes zweite Kind in der Schweiz trägt heute eine Zahnspange. Die Kosten dafür belaufen sich schnell auf weit über CHF 12’000.– und selbst bei einer entsprechenden Versicherungsdeckung tragen die Eltern noch 20 bis 50 Prozent der Kosten. Nicht zu vergessen sind ausserdem die «üblichen» Zahnarztkosten wie Zahnfüllungen, Dentalhygiene, Versiegeln und vieles mehr, was je nach Zustand des Gebisses auch noch jährlich Kosten von mehreren Hundert Franken verursacht. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie diese Kosten optimal versichern.
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Welche Leistungen sind in der Zahnversicherung enthalten?
In der Zahnversicherung sind meistens folgende Leistungen enthalten:
- Zahnkontrolle inklusive Dentalhygiene
- konservierende Zahnbehandlung
- kieferorthopädische Behandlungen (Zahnfehlstellungen)
- Prothetik
- Parodontose
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Ab welchem Alter soll ich eine Zahnversicherung für meine Kinder abschliessen?
Bei den meisten Krankenkassen können Zahnversicherungen bis zum dritten Altersjahr ohne Zahnattest abgeschlossen werden. Deshalb empfehlen wir, die Zahnversicherung vor dem vierten Geburtstag abzuschliessen.
Alternativversicherung
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Ist eine Alternativversicherung für mich sinnvoll?
Eine gute Absicherung im Bereich Alternativmedizin kann bei gewissen Beschwerden sehr hilfreich sein, um auf Chemie zu verzichten und zunächst den alternativen Weg auszuprobieren. Aber auch medizinische Massagen werden von vielen Leuten präventiv zur Entspannung genutzt. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie sehr gerne!
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Welche Methoden sind anerkannt?
Es gibt Krankenkassen, die bis zu 130 verschiedene Methoden über die Alternativversicherung bezahlen. Dabei handelt es sich um Homöopathie, Akupunktur, Akupressur, Kinesiologie, medizinische Massagen oder Aromatherapie, um nur einige zu nennen. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.
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Werden ich von der Versicherung aufgenommen?
Wenn Sie eine Alternativversicherung beantragen wollen, müssen Sie Gesundheitsfragen ausfüllen. Vergangene, geplante sowie aktuelle Behandlungen müssen Sie bei diesen Fragen angeben. Anhand Ihrer Antworten wird entschieden, ob Sie die die Versicherung abschliessen können.
Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen und kümmern uns auch um alles Weitere.
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Wie viele Massagen pro Jahr werden bezahlt?
Dies variiert je nach Krankenkasse, da die maximale Deckung jeweils massiv abweichen kann. Zudem gibt es Versicherungen, welche Massagen limitieren, wie beispielsweise die CSS. Wir helfen Ihnen gerne, die passende Lösung zu finden.
Neu in der Schweiz - Krankenversicherung
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Brauche ich trotz meiner ausländischen Privatversicherung zwingend eine Schweizer Krankenversicherung?
Wie in den meisten Ländern Europas herrscht auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Wenn Sie also neu in der Schweiz leben, müssen Sie sich zwingend in der Schweiz krankenversichern. Falls Sie während der dreimonatigen Anmeldefrist noch über einen gleichwertigen privaten Krankenversicherungsschutz im Ausland verfügen, können wir prüfen, ob sich der Versicherungsbeginn der obligatorischen Grundversicherung – und damit auch die Prämienzahlungen – um maximal diese drei Monate aufschieben lässt.
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Welche Anmeldefrist gilt für die Krankenversicherung?
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, also ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung. Verpasst man diese Frist, kann eine Strafprämie fällig werden.
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Warum muss ich trotz eingehaltener Anmeldefrist Versicherungsprämien nachzahlen?
Nach Ihrer Einwanderung in die Schweiz haben Sie zwar bis zu drei Monate Zeit, um sich für die Grundversicherung anzumelden. Damit aber in der Zwischenzeit der obligatorische Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet ist, beginnt dieser bereits ab dem Tag Ihrer Einreise.
Deshalb spielt es keine Rolle, ob Sie sich direkt am Einreisetag oder erst drei Monate danach für die Grundversicherung anmelden: Ihre Versicherungsdeckung gilt rückwirkend ab dem ersten Tag. Somit ist auch die Versicherungsprämie rückwirkend per Einreisedatum geschuldet.
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Wieso soll ich Zusatzversicherungen abschliessen?
Die obligatorische Krankenversicherung nach KVG deckt lediglich Ihre Grundbedürfnisse ab. Sie sind ausschliesslich im Wohnkanton versichert, im Ausland nur begrenzt. Nottransporte, Medikamente usw. sind auch nur begrenzt versichert. Um von einem schweizweiten Versicherungsschutz profitieren zu können und auch im Ausland versichert zu sein, benötigen Sie Zusatzversicherungen. Zudem decken die Zusatzpakete auch sinnvolle Leistungen wie Brillengläser, Kontaktlinsen, Fitnessbeiträge, Nichtpflichtmedikamente sowie Beiträge an Alternativmedizin und Naturheilmethoden.
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Bin ich durch die Krankenkasse in der Schweiz auch im Ausland abgesichert?
Wenn Sie während einem vorübergehenden Aufenthalt in einem EU- oder EFTA-Staat notfallmässig ins Krankenhaus oder zum Arzt müssen, weisen Sie dort Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor.
Achtung: Die Schweizer Grundversicherung deckt Kosten im Ausland aber nur begrenzt ab. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, immer Zusatzversicherungen abzuschliessen. Mit diesem Schutz sind Sie auch im Ausland komplett abgedeckt. Wir beraten Sie gerne dazu.
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Muss ich Gesundheitsfragen ausfüllen oder einen Check beim Arzt durchführen?
Der Abschluss der Grundversicherung nach KVG ist obligatorisch, deshalb muss jeder unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufgenommen werden, Gesundheitsfragen oder ein Check beim Arzt sind deshalb nicht notwendig.
Für die Zusatzversicherungen ist eine Risikoprüfung üblich, es müssen also Gesundheitsfragen ausgefüllt werden. Ein Check beim Arzt ist allerdings nicht notwendig, möglicherweise holt die Krankenkasse aber bei Ihrem Arzt einen Arztbericht ein.
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Kann ich im Ausland einen Zahnarzt aufsuchen?
Die meisten Zahnversicherungen sind nur in der Schweiz gültig. Es gibt aber gewisse Krankenversicherungen, welche Zahnversicherungen anbieten, die auch im Ausland greifen. Der ausländische Zahnarzt sollte allerdings über eine gleichwertige Ausbildung wie derjenige in der Schweiz verfügen und die Kosten dürfen jene der Schweiz natürlich nicht übersteigen. Ohne Zahnversicherung sind Zahnschäden nur bei Unfall versichert. Für erwachsene Personen ist eine Zahnversicherung in der Schweiz jedoch nicht unbedingt zu empfehlen, da die Kosten den Nutzen einer solchen Versicherung in der Regel bei Weitem übersteigen.
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Kann ich Operationen auch in meinem Heimatland durchführen lassen?
Mit der obligatorischen Krankenversicherung können Sie geplante Operationen nur in der Schweiz in jenem Kanton, in welchem Sie wohnhaft sind, durchführen lassen. Lediglich notfallmässige Operationen im Ausland werden von der Grundversicherung übernommen. Dabei werden maximal die Kosten zum Tarif Ihres Wohnkantons übernommen. Es gibt aber gewisse Zusatzversicherungen, welche geplante Operationen oder Behandlungen im Ausland bis zu CHF 500'000.– pro Jahr versichern.
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Ist meine Familie auch mitversichert?
In der Schweiz muss man eine Krankenversicherung pro Person abschliessen. D. h., für jede Person, unabhängig von Alter, Zivilstand oder Beschäftigungsgrad, ist eine Krankenversicherungsprämie zu bezahlen. Sie müssen folglich alle Familienmitglieder bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden, wenn Sie mit Ihrer Familie in der Schweiz wohnhaft sind. Es gibt jedoch sehr viele attraktive Familienangebote und Rabatte. Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Lösung für Ihre Familie zu finden.
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Muss ich mich als Grenzgänger auch versichern lassen?
Sollten Sie eine Bewilligung G erhalten und somit als Grenzgängerin oder Grenzgänger eingestuft werden – d. h., Sie sind in einem Nachbarland wohnhaft und arbeiten in der Schweiz –, haben Sie die Wahl: Sie können sich in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichern.
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Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht?
Trotz Wohnsitz in der Schweiz sind folgende Fälle von der Versicherungspflicht befreit:
- Rentnerinnen und Rentner, welche ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat beziehen
- Erwerbstätige, welche in einem EU-/EFTA-Staat arbeiten.
- Studierende, welche sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
- Personal von internationalen Organisationen wie Botschaften oder Konsulaten, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Familienangehörige
Autoversicherung
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Lohnt sich ein Autoversicherungsvergleich?
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben ein sehr grosses Sparpotenzial bei der Autoversicherung. Daher lohnt sich für die meisten Kunden ein Wechsel der Autoversicherung.
Die Prämien der Autoversicherungen in der Schweiz sind in den letzten Jahren um durchschnittlich 18 Prozent gesunken. Ein Grund dafür sind die neuen Anbieter am Markt: Diese sparen nämlich an den Verwaltungskosten und können daher günstigere Angebote anbieten. Allerdings profitieren die wenigsten Kunden davon, weil es in der Schweiz nicht üblich ist, die Autoversicherung jedes Jahr zu vergleichen.
Da kein Anbieter bei einer bestehenden Autoversicherung dem Kunden automatisch die Prämie senkt, lohnt sich also ein Vergleich!
Unsere Erfahrung zeigt, dass nach unserem Autoversicherungsvergleich unsere Kunden bis zu CHF 300.– pro Jahr weniger Prämie bezahlen. Profitieren auch Sie davon! Unser Vergleich ist für Sie 100 Prozent kostenlos und unverbindlich, Sie erhalten diesen per E-Mail und WhatsApp. Jetzt vergleichen!
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Autoversicherung vergleichen, wie erhalten Sie das beste Angebot?
Das beste Angebot für die Autoversicherung ist nicht einfach zu finden, die Preisunterschiede wie auch die Leistungen sind sehr unterschiedlich.
Die Prämien werden bei jedem Anbieter anders berechnet, sprich jeder Anbieter gewichtet die Kriterien zur Berechnung der Prämien anders. Daher ist ein Vergleich der Anbieter sehr wichtig, wenn man nicht zu viel bezahlen möchte.
Wie Sie die beste Autoversicherung finden und was Sie beim Vergleichen beachten müssen, erklärt Ihnen unsere Anleitung.
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Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie als Kunde bei der Autoversicherung?
Wer die Autoversicherung kündigen will, kann nicht einfach aus dem alten Vertrag aussteigen. In der Versicherungspolice gilt eine festgehaltene Laufzeit, der Kunde muss ordentlich auf das Ende des Vertragsablaufs kündigen. Danach bestehen noch weitere Kündigungsmöglichkeiten, diese erfahren Sie in unserer Kündigungsanleitung
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Ist ein Versicherungsnachweis notwendig, damit ich mein Auto einlösen kann?
Ja, wenn Sie ein Fahrzeug in der Schweiz in Verkehr bringen möchten, müssen Sie eine Fahrzeughaftpflichtversicherung abschliessen. Damit Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt) einlösen können, muss die Fahrzeugversicherung der Zulassungsstelle den Nachweis über die Haftpflichtversicherung in elektronischer Form übermitteln. Somit ist der Versicherungsnachweis in der Schweiz zwingend notwendig.
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Wie erhalte ich einen Versicherungsnachweis für mein Fahrzeug?
Sie können den Versicherungsnachweis bei jeder Autoversicherung telefonisch bestellen, teilweise kann dieser auch elektronisch angefordert werden. Falls Sie eine neue Autoversicherung abschliessen, wird das automatisch erledigt.
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Wie melde ich mein Auto in der Schweiz richtig an?
In der Schweiz dürfen Fahrzeuge nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern geführt werden. So funktioniert die Anmeldung.
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Wann und wie kann ich die Autoversicherung wechseln?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Autoversicherung zu wechseln, z. B. bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einem Vertragsablauf. Wichtig ist, die Kündigungsfrist der altern Versicherung zu beachten, damit der Wechsel funktioniert.
Die meisten Kunden in der Schweiz haben ihre Autoversicherung noch nie gewechselt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, doch heute ist ein Versicherungswechsel kinderleicht. Entdecken Sie, welche Möglichkeiten bestehen, die Autoversicherung zu wechseln.
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Wie findet man die günstigste Autoversicherung?
Mit diesen Tipps finden Sie die günstigste Autoversicherung:
- 1. Richtige Deckungen auswählen: Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, überdies können Sie zusätzliche Deckungen einschliessen. (Vollkasko, Teilkasko, Parkschaden, Pannendienst etc. …)
- Online-Autoversicherungen: Im Internet finden Sie die günstigsten Autoversicherungen, nutzen Sie unseren Autoversicherungsvergleich.
- Selbstbehalt: Mit der Wahl des richtigen Selbstbehaltes können Sie massiv Prämie sparen. Den Selbstbehalt können Sie bei den meisten Anbietern in folgenden Deckungen anpassen: Haftpflichtdeckung, Kollisionsdeckung, Teilkaskodeckung.
- Wechseln und vergleichen: Wir empfehlen, die Autoversicherung jedes Jahr zu vergleichen, die Tarif der Anbieter ändern sich zum Teil jedes Jahr. Dies kann dazu führen, dass im Folgejahr ein anderer Anbieter günstiger ist als Ihre aktuelle Versicherung.
- Prämienrechnung: Vereinbaren Sie eine jährliche Zahlung, dies kann je nach Anbieter bis zu 5 % Skonto ermöglichen. Bezahlen Sie die Jahresrechnung nicht zu spät, so vermeiden Sie unnötige Kosten wie z. B. Mahngebühren.
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Welche Anbieter gibt es in der Schweiz für Autoversicherungen?
In den letzten Jahren sind neue Anbieter auf dem Markt der Autoversicherungen gekommen. Hier geht’s zu allen Anbietern.
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Was ist eine Online-Autoversicherung?
Eine Online-Autoversicherung unterscheidet sich nur hinsichtlich der Verwaltungsstruktur im Vergleich zu den klassischen Autoversicherungen. Die Online-Autoversicherungen betreiben keine Standorte oder Agenturen, Sie haben auch keine eigenen Berater oder Aussendienstmitarbeiter. Das spart enorme Kosten und diese wiederum werden den Kunden in den Prämien weitergegeben. Somit sind die Online-Autoversicherungen meistens günstiger als die klassischen Autoversicherungen.
Der gesamte Prozess erfolgt online auf den Websites der Online-Autoversicherungen. Dort können die Kunden mit wenigen Klicks alles erledigen. Zudem steht den Kunden bei Fragen oder Unklarheiten eine Telefonzentrale zur Verfügung. Die Leistungen oder Deckungen sind vergleichbar mit den Leistungen der traditionellen Autoversicherungen.
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Was ist die Bonusstufe und wie funktioniert das Bonus-Malus-System bei der Schweizer Autoversicherung?
In der traditionellen Autoversicherung ist ein Bonus-Malus-System (Bonusstufen) oft üblich. Die Bonusstufen und das Bonus-Malus-System gibt es bei den Schweizer Autoversicherungen seit Jahrzehnten. Diese werden aber oft nicht nachvollziehbar erklärt.
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Braucht es eine Insassen-Unfallversicherung bei der Autoversicherung?
Die Insassenversicherung ist eine freiwillige Zusatzdeckung in der Autoversicherung. Bei der Insassenversicherung kann der Kunde die Heilungskosten oder Leistungen bei Todesfall sowie Invalidität versichern. Privatpersonen, die in der Schweiz wohnhaft sind, sind obligatorisch unfallversichert: entweder bei der Krankenversicherung oder beim Arbeitgeber. Diese Deckung ist sinnvoll, wenn Sie oft Privatpersonen vom Ausland im Auto mitnehmen.
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Wie lange ist die Vertragsdauer einer Autoversicherung?
Die Vertragsdauer kann je nach Anbieter 1 bis 5 Jahre betragen. Bestehen Sie unbedingt auf ein jährliches Kündigungsrecht, egal wie lange die Vertragslaufzeit. Somit können Sie jedes Jahr die Autoversicherung kündigen, falls Sie das wünschen.
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Welche Deckungen sind bei einer Autoversicherung möglich?
Die wichtigsten Deckungen bei einer Autoversicherung sind Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko (Kollision), Parkschaden, Pannendienst. Ausserdem gibt es weitere Zusatzversicherungen, wie z. B. Insassenversicherung, Persönliche Effekte, Car Hacking, Ersatzfahrzeug etc.
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Ist ein Grobfahrlässigkeitsschutz bei der Autoversicherung sinnvoll?
Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist mehr als ein sinnvoller Einschluss. Bereits bei Rot über eine Kreuzung zu fahren, ist grob fahrlässig – wenn dies nicht eingeschlossen ist, bezahlen Sie im Fall den Schaden an Ihrem Fahrzeug und an den anderen Verkehrsteilnehmern selbst.
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Was ist bei der Autohaftpflichtversicherung versichert?
Die Autohaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Sachen und Personen, auch die Folgen davon sind versichert). Schäden, die am eigenen Auto entstehen, sind nie durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Diese werden – falls vorhanden – von der Teilkasko oder Vollkasko gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, ohne diese Deckung erhalten Sie kein Kontrollschild für Ihr Fahrzeug. Hier gehen wir im Detail auf die einzelnen Deckungen ein.
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Welche Schäden werden aus der Teilkaskoversicherung bezahlt?
Die Teilkaskoversicherung ist in der Schweiz freiwillig, diese bezahlt bestimmte Schäden am eigenen Auto, z. B. Glasbruch, Elementarschäden, Marderschäden Leistungsübersicht Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
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Was deckt eine Vollkaskoversicherung in der Schweiz?
Die Vollkaskoversicherung (Kollision) ist in der Schweiz freiwillig, diese bezahlt Schäden durch einen Unfall, die am eigenen Auto entstehen. Leistungsübersicht: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
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Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Zeitwertzusatz?
Der Zeitwert oder Zeitwertzusatz ist eine Entschädigungsart in der Autoversicherung bei einem Totalschaden.
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Ist die Pannenhilfe bei der Autoversicherung sinnvoll?
Falls bei Ihrem Autohersteller keine Pannenhilfe versichert ist oder Sie kein Mitglied vom TCS sind, ist eine Pannenhilfeversicherung durchaus sinnvoll. Diese können Sie bei Ihrem Autoversicherungsanbieter miteinschliessen. Oft ist diese bei den meisten Anbietern aber bereits kostenlos inkludiert.
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Was wird alles bei einer Parkschadenversicherung bezahlt?
Die Parkschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung bei der Autoversicherung. Diese bezahlt Schäden an Ihrem parkierten Auto.
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Ist es sinnvoll, den Parkschaden bei der Autoversicherung einzuschliessen?
Falls Sie ein neues Auto besitzen und die Schäden an Ihrem Fahrzeug nicht selbst bezahlen möchten, ist die Parkschadenversicherung durchaus sinnvoll.
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Was ist zu beachten, falls ich mein Fahrzeug verkaufe?
Falls Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben und kein neues Fahrzeug bei dieser Versicherung einlösen, sollten Sie die Autoversicherung ordentlich per Einschreiben kündigen. So können Sie auch die nicht verbrauchte Versicherungsprämie zurückverlangen.
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Wie ist das Vorgehen bei einem Fahrzeugwechsel?
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie die aktuelle Versicherung darüber informieren, dass Sie ein neues Fahrzeug haben. Sie können diese Gelegenheit auch nutzen, um die Versicherung zu wechseln.
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Welche Deckung gilt für das Fahrzeug im Ausland?
Die Deckungen der Autoversicherung in der Schweiz gelten auch für das Ausland. Es gibt keine Einschränkungen in den Deckungen. Wichtig ist, dass Sie den Geltungsbereich Ihrer Autoversicherung prüfen – in gewissen Ländern können die Leistungen eingeschränkt werden.
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Ist eine Autoversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist in der Autoversicherung lediglich die Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die weiteren Deckungen sind freiwillig und Sie können entscheiden, ob Sie diese einschliessen oder nicht.
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Welche Versicherung ist für Neulenker und Junglenker am besten?
Es gibt keine Autoversicherung, die speziell für Neulenker oder Junglenker am besten ist. Hier gilt es, die Autoversicherungen zu vergleichen. Nutzen Sie unseren Vergleich, um die beste Autoversicherung für Sie zu finden.
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Was ist bei einer Fahrzeugversicherung eines Leasing-Fahrzeugs zu beachten?
Es gibt sehr viele Punkte, die man bei einem Leasing beachten muss. Das Wichtigste ist, dass Sie bei der Autoversicherung verpflichtet sind, eine Vollkasko (Kollision) einzuschliessen. Dies wird vom Leasingunternehmen verlangt, allerdings sind noch weitere Punkte zu beachten.
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Welche Entschädigung bezahlt die Fahrzeugversicherung bei einem Totalschaden?
Das ist je nach Entschädigungsart (Zeitwert oder Zweitwertzusatz) unterschiedlich. Bei einer Zeitwert-Entschädigung kann es sein, dass die ausbezahlte Summe nicht für ein gleichwertiges Auto reicht. Aus diesem Grund empfehlen wir bei einer Vollkasko (Kollision), immer den Zeitwertzusatz einzuschliessen.
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Kann ich die Fahrzeugversicherung abschliessen, obwohl ich erst den Lernfahrausweis habe?
Ja, eine Autoversicherung kann jeder abschliessen, Sie gelten dann als Fahrzeughalter. Jedoch muss der Lenker, der bei der Autoversicherung eingetragen wird, eine Person mit gültigem Fahrausweis sein.
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Was ist ein Wechselschild?
Ein Wechselschild ist ein Kontrollschild, welches für zwei Fahrzeuge genutzt wird. Die Fahrzeuge können jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden. Mit einem Wechselschild können Sie immer nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein.
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Was ist zu tun bei einem Autounfall?
Wenn Sie in einem Autounfall geraten, müssen Sie sofort anhalten. Hier zu den Details.
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Was ist das Europäische Unfallprotokoll?
Das Europäische Unfallprotokoll ist ein Formular, um den Unfallhergang aufzunehmen. Dort werden beteiligten Parteien, Unfallumstände und Unfallhergang festgehalten. Dieses Formular dient dazu, Probleme bei der Versicherungsabwicklung zu vermeiden.
Das Formular müssen alle am Unfall beteiligten Parteien unterschreiben. (Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldeingeständnis)
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Wozu brauchen Sie eine Grüne Karte?
Die Grüne Karte gilt als Bescheinigung der Haftpflichtversicherungsdeckung für das Ausland. Hier geht es zu den Details.
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Meine Fahrzeugversicherung ist teurer geworden, bis wann kann ich kündigen?
Bis zum letzten Tag, bevor die neue Prämie gilt, haben Sie das Recht, die Autoversicherung zu kündigen.
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Welche Autoversicherung ist gut und günstig?
Es gibt keinen Anbieter, der am günstigsten ist. Je nach Auto und Lenker unterscheiden sich die Prämien und Leistungen. Aus diesem Grund ist ein Vergleich bei der Autoversicherung sehr wichtig.
Unsere Erfahrung zeigt, dass nach unserem Autoversicherungsvergleich unsere Kunden bis zu CHF 350.– pro Jahr weniger Prämie bezahlen. Profitieren auch Sie davon! Unser Vergleich ist für Sie 100 Prozent kostenlos und unverbindlich, Sie erhalten diesen per E-Mail und WhatsApp. Jetzt vergleichen!
Motorradversicherung
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Ist die Motorradversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist bei der Motorradversicherung nur die Haftpflichtversicherung obligatorisch, die anderen Deckungen sind freiwillig.
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Was kostet eine Motorradversicherung im Jahr?
Es gibt keine Einheitsprämie für die Motorradversicherung, die Prämie ist abhängig vom Lenker und Fahrzeug.
Zudem ist es je nach Anbieter unterschiedlich, was die Versicherung kostet. Wir empfehlen Ihnen, die Motorradversicherungen zu vergleichen. Dies können Sie bei uns 100 Prozent kostenlos und unverbindlich tun.
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Welche Motorradversicherung ist in der Schweiz die beste?
Es gibt keinen Anbieter, der am besten ist, weil sich kein Anbieter nur auf die Motorradversicherung spezialisiert hat. Wichtig ist, zu wissen, welche Leistungen Sie sich wünschen. Dementsprechend können Sie die Anbieter vergleichen.
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Was ist bei der Motorradversicherung sinnvoller: Teilkasko oder Vollkasko?
Das hängt vom Kunden ab: Es kommt auf Ihre Wünsche und Ihr Sicherheitsbedürfnis an.
Die Teilkasko kommt für Schäden auf, die durch äussere Einwirkungen entstehen.
Die Vollkasko (Kollision) bezahlt die Schäden an Ihrem Motorrad, die durch einen Unfall entstehen. Hier geht es zur Leistungsübersicht Motorradversicherung.
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Welche Leistungen können bei der Motorradversicherung eingeschlossen werden?
Die wichtigsten Deckungen bei einer Motorradversicherung sind Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko (Kollision), Pannendienst. Ausserdem gibt es Zusatzversicherungen, wie z. B. Insassenversicherung, Persönliche Effekte, Ersatzfahrzeug etc. … Hier geht es zur Leistungsübersicht Motorradversicherung.
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Lohnt sich ein Motorradversicherungsvergleich?
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben ein grosses Sparpotenzial bei der Motorradversicherung. Somit lohnt sich für die meisten Kunden ein Vergleich.
Kein Anbieter senkt bei einer bestehenden Motorradversicherung dem Kunden nämlich automatisch die Prämie, umso mehr rentiert sich ein Vergleich!
Unsere Erfahrung zeigt, dass nach unserem Motorradversicherungsvergleich unsere Kunden bis zu CHF 150.– pro Jahr weniger Prämie bezahlen. Profitieren auch Sie davon. Unsere Vergleiche sind für Sie 100 Prozent kostenlos und unverbindlich, Sie erhalten diese per E-Mail und WhatsApp.
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Wann und wie kann ich die Motorradversicherung wechseln?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln, z. B. bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einem Vertragsablauf.
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Wie kündige ich die Motorradversicherung?
In der Police gilt eine Laufzeit, der Kunde muss auf das Ende des Vertragsablaufs kündigen.
Danach gibt’s noch weitere Kündigungsmöglichkeiten, diese erfahren Sie in unserer Kündigungsanleitung.
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Was bedeutet die Möglichkeit des Sistierungsverzichts?
Dies bedeutet, dass der Kunde in den Wintermonaten darauf verzichtet, die Kontrollschilder zu hinterlegen. Mehr Informationen
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Kann die Motorradbekleidung auch mitversichert werden?
Ja, die Motorradbekleidung kann in der Versicherung mitversichert werden.
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Wie spare ich Prämie bei der Motorradversicherung?
Hier geht’s zu unseren 5 Spartipps zur Motorradversicherung.
Wasserfahrzeugversicherung
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Ist eine Bootsversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist eine Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch, nur mit der Haftpflichtversicherung können Sie ein Boot einlösen. Die Bootshaftpflichtversicherung bezahlt Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Bootes entstehen.
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Welche Leistungen werden in der Bootshaftpflichtversicherung versichert?
Personen- und Sachschäden an Dritte werden durch die Bootshaftpflichtversicherung versichert.
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Ab wann brauche ich eine Bootshaftpflichtversicherung?
Sobald das Boot einen Maschinenantrieb hat, müssen Sie auch eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
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Welche Leistungen werden in der Bootshaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen
- Eigenschäden
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Was kostet eine Bootsversicherung?
Es gibt keine Einheitsprämie bei der Bootsversicherung, die Prämie hängt von dem zu versichernden Boot und dem gewünschten Versicherungsschutz ab. Eine Bootshaftpflichtversicherung für ein kleines Boot bringt eine niedrigere Prämie mit sich als eine Vollkaskoversicherung für ein grosses Boot. Daher ist unsere Empfehlung klar: Vergleichen Sie die Leistungen und die Prämien der Anbieter!
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Welche Leistungen sind in der Bootsvollkaskoversicherung versichert?
Es sind Kollisionsschäden am eigenen Boot versichert, wie z. B. ein Totalschaden oder eine Kollision mit einem anderen Boot.
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Welche Leistungen werden in der Bootsvollkaskoversicherung ausgeschlossen?
- Schäden, die absichtlich verursacht wurden
- Schäden, welche durch Teilnahme an Rennen entstanden sind
- Schäden, die unter Drogeneinfluss entstanden sind
Hausratversicherung
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Was ist eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist ein Sachversicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer kann gegen eine Prämienzahlung seine Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände des privaten Haushalts versichern. Folgende Risiken werden bei einer Hausratversicherung versichert:
- Feuerschaden
- Elementarschäden
- Wasserschäden
- Diebstahl
- Hausrat-Kasko
Die Folgekosten eines Schadens sind meistens mitversichert.
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Was versteht man unter Hausrat?
Als Eselsbrücke lässt es sich so merken: Wenn man die Wohnung oder das Haus auf den Kopf stellen würde, gilt als Hausrat all das, was nicht an Ort und Stelle bleibt.
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5 Tipps: So finden Sie die beste Hausratversicherung
Mit diesen 5 Tipps erhalten Sie stets die besten Deckungen zum besten Preis.
- Nur das Notwendigste versichern
- Günstige Prämie – richtige Deckungen
- Regelmässig die Anbieter vergleichen
- Mehrjahresvertrag mit jährlichem Kündigungsrecht
- Kombiversicherung – Privathaftpflicht und Hausrat
Hier geht’s zu den Details.
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Ist eine Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz wird das Obligatorium der Hausratversicherung kantonal geregelt. In folgenden Kantonen ist eine Hausratversicherung für Feuer und Elementarereignisse obligatorisch:
- Freiburg (freie Wahl des Anbieters)
- Glarus (freie Wahl des Anbieters)
- Jura (freie Wahl des Anbieters)
- Nidwalden (Versicherung muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden)
- Waadt (Versicherung muss bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden)
In den restlichen Kantonen der Schweiz ist die Hausratversicherung nicht obligatorisch.
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Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es in der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung können Sie aus folgenden Gründen kündigen:
- Ablauf des Vertrages
- Prämienerhöhung
- Vertragsänderungen durch Versicherung
- Im Schadenfall
Hier finden Sie Näheres zu Kündigungsmöglichkeiten und Fristen der Hausratversicherung.
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Ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Die Hausratversicherung ist im Prinzip für jeden sinnvoll, der in einem Schadenfall die Gegenstände nicht selbst ersetzen möchte. Falls einmal ein Handy beschädigt wird, können die meisten Personen dieses selbst ersetzen. Bei einem Brand der Wohnung wird es für die meisten praktisch unmöglich, alle Gegenstände selbst zu ersetzen.
Aus diesem Grund ist eine Hausratversicherung für jeden sinnvoll, es kommt aber auf die richtige Deckung an!
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Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Hausratversicherung?
Der Selbstbehalt variiert je nach Anbieter. Bei den meisten Anbietern kann der Versicherungsnehmer den Selbstbehalt frei wählen. Die Spanne des Selbstbehalts reicht von CHF 0.– bis CHF 1'000.– pro Schadenfall.
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Wie hoch soll die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sein?
Die Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer selbst bestimmen, diese sollte aber dem Hausratwert entsprechen. Die genaue Versicherungssumme lässt sich mit einem Inventarblatt ermitteln. Es lohnt sich nicht, eine tiefere oder höhere Versicherungssumme zu wählen, dies kann schwerwiegende Folgen haben:
- Zu tiefe Versicherungssumme (Unterversicherung): Bei einer Unterversicherung wird die Versicherung im Schadenfall die Entschädigung kürzen.
- Zu hohe Versicherungssumme: Eine hohe Versicherungssumme lohnt sich nicht! Bei einem Schadenfall wird die Versicherung stets den Neuwert der Sache entschädigen. In so einem Fall hat der Versicherungsnehmer zu viel Prämie bezahlt und erhält keine Überentschädigung.
Wir empfehlen Ihnen, die Versicherungssumme regelmässig zu prüfen.
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Was deckt die Hausratversicherung alles ab?
Mit einer Hausratversicherung sind die Schäden und Folgekosten am Hausrat versichert. Normalerweise werden Schäden durch Feuer, Elementarereignisse, Wasser und Diebstahl versichert. Die Produkte der Anbieter haben sich in den letzten Jahren allerdings sehr weiterentwickelt. Welche Deckungen heute möglich sind, erfahren Sie in unserem Artikel dazu.
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Was kostet eine Hausratversicherung?
Es gibt keine fixe Prämie für die Hausratversicherung, die Prämie ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Versicherungssumme
- Deckungen
- Einrichtungsstandart
- Kombiversicherung Privathaftpflicht und Hausrat
- Anbieter
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Welche Leistungen werden aus der Hausratversicherung ausgeschlossen?
- Schäden an Gegenständen durch Abnützung
- Schäden durch Erdbeben (je nach Anbieter versicherbar)
- Schäden bei inneren Unruhen
- Verlieren oder Verlegen (je nach Anbieter versicherbar)
Privathaftpflichtversicherung
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Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, mit dem der Versicherungsnehmer sich vor finanziellen Forderungen Dritter versichern kann. Die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
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Ist eine Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch.
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Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz deckt folgende Fälle ab:
- Personenschäden (Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigungen)
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Kosten infolge eines versicherten Schadenfalles (Schadenersatz, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Schadenverhütungskosten)
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Wieso sollte ich eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen?
Jede Person haftet für Schaden, die sie einer dritten Person zufügt. Jeder ist verpflichtet, für Schaden aufzukommen, die er verursacht. Es gibt keine Haftungsgrenzen, jeder haftet mit seinem gesamten Vermögen sowie mit seinem aktuellen und dem zukünftigen Einkommen. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
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Was ist in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Von der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Ansprüche ausgeschlossen:
- Eigenschäden
- Sachschäden durch Abnützung
- Schäden, die durch ein Verbrechen oder ein absichtliches Vergehen entstanden sind
- Schäden, die bei entgeltlicher Tätigkeit entstanden sind
Diese Ausschlüsse sind nicht abschliessend, sie können je nach Anbieter unterschiedlich sein.
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Sind Mieterschäden in der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Ja, Mieterschäden sind in der Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz mitversichert. Je nach Anbieter muss der Versicherungsnehmer pro Schadenfall noch einen Selbstbehalt tragen.
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5 Tipps: So finden Sie die beste Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz
Mit diesen 5 Tipps erhalten Sie stets die besten Deckungen zum besten Preis.
- Nur das Notwendigste versichern
- Regelmässig die Anbieter vergleichen
- Mehrjahresvertrag mit jährlichem Kündigungsrecht
- Günstige Prämie – richtige Deckungen
- Kombiversicherung – Privathaftpflicht und Hausrat
Hier geht’s zu den Details. (Link Artikel gleicher Artikel wie Hausrat 5 Tipps)
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Brauchen Kinder eine eigene Privathaftpflichtversicherung?
Kinder sollten stets in derselben Familienpolice mitversichert sein, je nach Anbieter ist dies möglich. Achten Sie immer darauf, dass die Kinder in der Police erwähnt werden, damit keine Deckungslücken entstehen.
Gebäudeversicherung
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Ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?
In den meisten Kantonen ist eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch.
In folgenden Kantonen ist eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden freiwillig:
- Genf
- Tessin
- Appenzell Innerrhoden
- Wallis
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Warum eine Gebäudeversicherung abschliessen?
In den meisten Kantonen ist eine Gebäudesicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Zudem können Sie eine freiwillige Gebäudeversicherung gegen die restlichen Risiken abschliessen. So sichern Sie Ihr Eigentum zuverlässig vor finanziellen Verlusten im Schadenfall ab.
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Was gilt als Gebäude?
Einfach gesagt sind das Häuser, diese werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- Wohnhäuser
- Ferienhäuser
- Gewerbe- und Geschäftshäuser
- Hotels
- Industriebauten
- Spezialbauten (Kirchen, Museen, Hallenbäder usw.)
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Welche Risiken können in der Gebäudeversicherung eingeschlossen werden?
Folgende Schäden können Sie versichern:
- Schäden durch Brand, Rauch oder Blitzschlag
- Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
- Schäden Wasserschäden durch Leitungsbruch
- Frostschäden an Wasserleitungen
- Schäden an der Umgebung
- Schäden an der Gebäudeverglasung
- Schäden durch Einbruchdiebstähle
- Kasko-Gebäude
- Schäden durch Erdbeben
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Ist ein Gartenhäuschen auch versichert?
Das Gartenhäuschen kann über eine Zusatzversicherung mitversichert werden. Bei den meisten Anbietern muss sich das Gartenhäuschen als Bedingung auf demselben Areal befinden wie das versicherte Gebäude.
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Welche Ausschlüsse gelten in der Gebäudeversicherung?
Je nach Anbieter können die Ausschlüsse sehr unterschiedlich sein, dazu sollten Sie stets die Vertragsbedingungen beachten.
Rechtsschutzversicherung
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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem sich der Versicherungsnehmer gegen Prämienzahlung vor den finanziellen Folgen aus Rechtsstreitigkeiten schützen kann. Der Deckungsumfang der Rechtsschutzversicherung kann modular aufgebaut werden. Dabei werden die Module wie folgt aufgeteilt:
- Verkehrsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
- Kombirechtsschutz
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Wieso sollte ich eine Rechtsschutzversicherung abschliessen?
Die Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Das bedeutet aber keinesfalls, dass sie nicht notwendig ist. Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie im Schadenfall vor den Kosten eines Anwaltes, Gerichtskosten, Gutachterkosten etc. Die Rechtsschutz-Prämie ist im Vergleich zu Anwaltskosten relativ günstig. Falls Sie in einem Rechtsfall die Kosten nicht selbst bezahlen möchten, sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.
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Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ein Modul der Rechtsschutzversicherung, dieses Modul lässt sich bei den meisten Anbietern einzeln abschliessen. Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung wird der Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Folgen aus einer Rechtsstreitigkeit im Strassenverkehr versichert.
Einige Rechtsgebiete, die versichert werden können:
- Strafverteidigung
- Eigentums- und Sachenrecht
- Versicherungsrecht
- Fahrzeug-Vertragsrecht
- Schadenersatzrecht
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Was ist eine Privatrechtsschutzversicherung?
Die Privatrechtsschutzversicherung können Sie einzeln als Modul bei jedem Anbieter abschliessen. Diese bietet finanziellen Schutz bei Rechtsstreit im Privatrecht. Einige Rechtsgebiete, die versichert werden können:
- Arbeitsrecht
- Patientenrecht
- Internet-Rechtsschutz
- Mobbing-Rechtsschutz
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
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Welche Leistungen werden aus der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen?
Je nach Anbieter sind die Ausschlüsse unterschiedlich, oft werden aber folgende Rechtsgebiete ausgeschlossen:
- Steuerrecht
- Erbrecht
- Eherecht (Scheidungen)
- Baurecht
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Kann eine Rechtsschutzversicherung trotz Verfahren abgeschlossen werden?
Ja, Sie können eine Rechtsschutzversicherung jederzeit abschliessen. Diese versichert aber nie ein aktuelles Gerichtsverfahren oder Streitigkeit. Die Deckung gilt nur für zukünftige Rechtsstreitigkeiten, eine Versicherung schliesst man vor einem Schadeneintritt ab.
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Welche Kosten werden durch eine Rechtsschutzversicherung bezahlt?
Je nach Anbieter kann die Kostenübernahme variieren, bei den meisten Anbietern werden aber folgende Kosten bezahlt:
- Rechtsanwalt, Mediation und Prozessbeistand
- Gutachten
- Gerichtsgebühren inklusive Vorschuss
- Strafkautionen (vorschussweise)
- Rechtsberatung
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Wird ein Rechtsfall sofort nach Vertragsabschluss bezahlt?
Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich, die meisten Anbieter haben aber oft eine Karenzfrist. Diese beträgt in der Regel 1 bis 6 Monate, erst nach dieser Frist wird ein Rechtsfall bezahlt.
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Kann der Rechtsanwalt frei gewählt werden?
Bei den meisten Anbietern es dies heute möglich, dass Sie je nach Rechtsstreitigkeit den Anwalt selbst wählen können.
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Lohnt sich ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung?
Die beste Rechtsschutzversicherung finden Sie, indem Sie die Rechtsschutzversicherungen miteinander vergleichen. Sie können auch unsere Dienstleistung dazu nutzen: Wir senden Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Vergleich per E-Mail und WhatsApp zu.
Vorsorge für Kinder, Selbständige (Einzelfirmen) und Unselbstständige (Angestellte)
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Wie ist die Vorsorge in der Schweiz geregelt?
In der Schweiz basiert das Vorsorgesystem auf einem Drei-Säulen-Konzept.
Die erste Säule – die staatliche Vorsorge – soll die Existenz im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall sichern.
Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge – soll die Fortführung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten.
Die dritte Säule – die private Vorsorge – dient dazu, persönliche Vorsorgelücken zu schliessen.
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Was ist die staatliche Vorsorge (erste Säule)?
Zweck: Die Leistungen der ersten Säule, bestehend aus AHV, IV und den EL, sollen nur eine minimale Existenzgrundlage decken (Existenzsicherung).
Versichertenkreis: Jeder in der Schweiz lebende oder erwerbstätige Mensch ist obligatorisch versichert.
Versicherte Gefahren: Alter, Tod und Invalidität.
Finanzierung: Die erste Säule wird nach dem Umlageverfahren finanziert. D. h., die einbezahlten Beiträge werden sofort wieder zur Finanzierung der aktuell anfallenden Leistungen verwendet.
Die Beitragspflicht beginnt …
- … für Erwerbstätige ab dem 1. Januar des Jahres, in dem man 18 Jahre alt wird …
- … für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar des Jahres, in dem man 21 Jahre alt wird …
und endet mit dem Ruhestand. Für erwerbstätige, die das Rentenalter bereits erreicht haben, gelten Freibeträge.
Die Beiträge von Arbeitgeber, Bund (Mehrwertsteuer, Tabaksteuer etc.) und den Kantonen fliessen ebenfalls in die Finanzierung der 1. Säule.
Herausforderungen: Die langfristige Finanzierung der 1. Säule wird durch die demografischen Entwicklungen erschwert. Unsere Lebenserwartung hat in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen und gleichzeitig sank die Geburtsrate. Dadurch werden in Zukunft immer weniger junge Menschen für immer mehr alte Menschen bezahlen müssen. Die Situation wird zusätzlich noch dadurch verschärft, dass in den kommenden Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter erreichen.
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Welche Leistungen sind in der AHV/IV (ersten Säule) versichert?
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV bezahlt Alters- und Hinterlassenenrenten sowie auch Hilflosenentschädigungen. Die AHV kann aber auch weitere Leistungen erbringen, wie z. B. Beiträge an Hilfsmittel, Beiträge an Spitex.
Die Höhe der Rente ist abhängig von der Höhe der bezahlten Beiträge und von der Beitragsdauer.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV hat zum Ziel, Menschen wieder einzugliedern oder ihnen durch Geldleistungen die Existenz zu sichern, wenn diese invalid werden.
Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen erhalten jene Personen, die mit der Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können.
Erwerbsersatzordnung/Mutterschaftsentschädigung (EO/MSE)
Die Erwerbsersatzordnung bietet eine Ersatzentschädigung bei Dienstpflicht und Mutterschaft.
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Ab wann kann eine Altersrente in der AHV/IV (ersten Säule) bezogen werden?
Die AHV-Altersrente kann frühstens zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter bezogen werden; Frauen frühestens mit 62 Jahren, Männer mit 63 Jahren. Ein Vorbezug der AHV-Altersrente führt zu einer Rentenkürzung um 6,8 Prozent pro Jahr.
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Die berufliche Vorsorge (zweite Säule)?
Zweck: Die Leistungen der 2. Säule, bestehend aus BV und UV, sollen eine Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise sicherstellen.
Versichertenkreis:
Obligatorisch versichert sind (Tod und Invalidität):
- Erwerbstätige: ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden,
- Arbeitslose: solange sie Taggelder von der ALV erhalten.
Für die versicherte Gefahr «Alter» beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem 1. Januar des Jahres, in dem man 25 Jahre alt wird.
Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch versichert, können sich jedoch freiwillig versichern lassen.
Finanzierung: Die 2. Säule wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. D. h., die einbezahlten Beiträge werden angespart und (in der Regel) verzinst, um im Leistungsfall (Ruhestand, Tod und Invalidität) ausbezahlt zu werden.
Herausforderungen: Auch die 2. Säule steht vor dem Problem, dass wir immer älter werden. Um dem entgegenzuwirken, wird der Rentenumwandlungssatz weiter sinken.
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Welche Leistungen sind im BVG (zweite Säule) versichert?
Bei Pensionierung
- Angespartes BVG-Altersguthaben wird mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz in eine jährliche Altersrente umgewandelt.
- Falls die versicherte Person unterstützungspflichtige Kinder hat, erhält sie auch eine Pensionierten-Kinderrente. Diese entspricht 20 Prozent der jährlichen Altersrente.
- Anspruch auf eine Invalidenrente aus dem BVG oder UVG.
- Bei unterstützungspflichtigen Kindern so erhält die versicherte Person zusätzlich eine Invaliden-Kinderrente.
- Übernahme der Altersbeiträge bis zum Wegfall der Invalidität oder bis zur Pensionierung.
- Witwe-, Witwerrenten
- Waisenrenten
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Wann ist ein Vorbezug vom BVG (zweite Säule) möglich?
Der Vorbezug ist bei Zutreffen folgender vier Gründe möglich:
SelbstständigkeitFür Selbstständige ist das BVG (zweite Säule) nicht obligatorisch. Es ist daher möglich, einen Vorbezug bis zur Höhe des gesamten Pensionskassenguthabens zu beantragen.
Auswanderung aus der SchweizBei Wegzug aus der Schweiz können Sie die Pensionskassenersparnisse vorbeziehen. Bei Auswanderung in EU-/EFTA-Staaten kann nur das überobligatorische Guthaben bezogen werden.
Erwerb von selbstgenutztem WohneigentumFür den Kauf von Wohneigentum können Sie auf die Ersparnisse der Pensionskasse zurückgreifen.
FrühpensionierungBei vorzeitiger Pensionierung besteht die Möglichkeit, das Pensionskassenkapital zu beziehen.
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Ab wann kann eine Altersrente im BVG (zweite Säule) bezogen werden?
Eine Altersrente kann normalerweise bei ordentlichem AHV-Rücktrittsalter (Frauen: 64 Jahre, Männer: 65 Jahre) bezogen werden. Bei einer vorzeitigen Pensionierung gelten die Bestimmungen im Vorsorgereglement, für den Erhalt einer BVG-Altersrente.
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Welche Leistungen können Sie in der Säule 3a/b (dritten Säule) versichern?
In der dritten Säule kann jede Person entscheiden, welche Risiken sie versichert. Somit kann jeder seine individuellen Vorsorgelücken absichern.
Folgende Risiken sind versicherbar:
- Alter (Sparanteil, Prämienbefreiung)
- Invalidität
- Todesfall
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Wann sollte die Vorsorgesituation überprüft werden?
Wir empfehlen, dies spätestens ab dem 25. Lebensjahr zu überprüfen. In diesem Alter kennen die meisten Personen bereits ihre Wünsche und Ziele für die Zukunft. So lassen sich Vorsorgelücken frühzeitig erkennen und schliessen.
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Warum ist die private Vorsorge wichtig?
Wenn Sie selbst keine private Vorsorge haben, erhalten Sie bei der Pensionierung nur noch 60 Prozent des letzten Lohnes. Die meisten Rentner benötigen aber aktuell 80 Prozent des letzten Einkommens, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Falls Ihnen die 60 Prozent nicht genügen, sollten Sie sich möglichst früh für eine private Vorsorgelösung entscheiden.
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Wozu benötigen Sie eine dritte Säule?
Mit der ersten und der zweiten Säule erhalten Sie 60 Prozent des letzten Einkommens. Die dritte Säule dient dazu, diese Einkommenslücke zu schliessen. Die dritte Säule soll die Fortsetzung Ihres gewohnten Lebensstandards auch im Alter nach der Pensionierung ermöglichen.
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Wann ist ein Vorbezug der Säule 3a möglich?
In folgenden Fällen ist ein Vorbezug der Säule 3a möglich:
Auswanderung, Verlassen der Schweiz: Wer die Schweiz verlässt, kann sich das Kapital aus der Säule 3a auszahlen lassen.
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Für den Kauf von Wohneigentum können Sie auf die Ersparnisse der Säule 3a zurückgreifen.
Bei Selbstständigkeit: Wer sich selbstständig macht, kann sich das Kapital aus der Säule 3a auszahlen lassen.
Bei Invalidität: Wer eine ganze Invalidenrente bezieht, kann sich das Guthaben der Säule 3a auszahlen lassen.
Bei Tod: Beim Todesfall wird das Kapital aus der Säule 3a an die Erben ausbezahlt.
Beim Einkauf in die Pensionskasse: Das Kapital aus der Säule 3a kann auch für den Einkauf in die 2. Säule verwendet werden.
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Welche Arten von Vorsorgelösungen gibt es?
Kapitalversicherungen:
Sogenannte vermögensbildende Versicherungen haben eine Sparkomponente und üblicherweise auch eine Risikokomponente für den Todesfall.
So erhalten im Erlebensfall der Versicherte oder die Begünstigten die in der Police festgelegte Geldleistung ausbezahlt und im Todesfall erhalten die Begünstigten ebenfalls die in der Police definierte Geldleistung ausbezahlt.
Tipp: Kapitalversicherungen sind ein tolles Instrument, um die Familie finanziell abzusichern, vor allem bei Wohneigentum.
Risikolebensversicherungen:
Man unterscheidet zwischen:
- einer Todesfallversicherung, bei der die Begünstigten im Todesfall die in der Police definierten Geldleistung ausbezahlt erhalten, und
- einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche den krankheits- oder unfallbedingten Verlust der Erwerbsfähigkeit absichert.
Bei der Erwerbunfähigkeitsversicherung wird häufig die Zusatzversicherung «Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit» eingeschlossen, sodass bei Erwerbsunfähigkeit die Prämien gedeckt sind und weiterhin einbezahlt werden.
Altersrentenversicherung:
Mit einer Altersrentenversicherung erwirbt die versicherte Person eine Rente, die zu einem in der Police definierten Zeitpunkt zu laufen beginnt.
Leibrenten sind im aktuellen Zins- und Kapitalmarktumfeld nicht sehr interessant, können aber in manchen Situationen dennoch durchaus sinnvoll sein.
Vorteile
- Sicherheit:
Bis heute konnten Schweizer Lebensversicherer immer ihre Leistungsversprechungen einhalten. Durch die strengen gesetzlichen Regulatorien wird sichergestellt, dass wir auch in Zukunft auf diese Sicherheit zählen können. - Steuervorteile:
Vorsorgelösungen der 3. Säule profitieren von attraktiven Steuerbegünstigungen. - Positiver Sparzwang:
Durch regelmässige geplante Zahlungen erreichen Sie Ihr Sparziel. - Erbrechtliches Privileg:
Die Geldleistungen einer Lebensversicherung fällt im Todesfall nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Ehepartner, Kinder, Eltern, Grosseltern und Geschwister erhalten die Versicherungsleistungen auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen. - Konkursprivileg:
Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung fallen nicht in die Konkursmasse, wenn Ehepartner oder Kinder als Begünstigte eingetragen sind - so bleibt Ihre Familie abgesichert.
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Welche Vorteile bietet eine Vorsorgelösung bei einer Versicherung?
Bei einer Versicherung können Sie flexibel Risiko- und Sparversicherung kombinieren. So können Sie Ihre Risiken versichern und dank gezieltem Sparen Ihr Ziel erreichen. Dazu bietet die Vorsorgelösung der Versicherungen diverse steuer- und erbrechtliche Vorteile.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Versicherung- und Banklösung?
Die Unterschiede zwischen einer Versicherung- und Banklösung sind folgende:
Disziplin - Flexibilität
Bei einer Versicherung schliessen Sie einen Vertrag ab, dieser verpflichtet Sie zur regelmässigen Einzahlung von Prämien. Sie werden zum Sparen gezwungen, Monat für Monat müssen Sie etwas für Ihre Altersvorsorge einzahlen. Dies ist für sehr viele Personen ein Vorteil, so wird nicht auf die Altersvorsorge vergessen.
Bei einer Bank bleiben Sie flexibel, Sie können die Zahlungen jederzeit aussetzen und Sie werden auch nicht daran erinnert, die Beiträge zu leisten. Dies kann je nach Person ein Vorteil oder ein Nachteil sein.
Absicherung
Bei einer Versicherung können Sie in der Säule 3a diverse Risiken mit absichern. Die wichtigste Absicherung ist die Prämienbefreiung, d. h., im Fall einer Invalidität wird die Versicherung für Sie die Beiträge weiterhin einzahlen. Somit erreichen Sie mit Garantie Ihr Sparziel.
Bei einer Bank können keine Risiken versichert werden, bei einer Bank erhalten Sie nur die tatsächlich geleisteten Beiträge inklusive Zinsen.